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Das gilt beim Weihnachtsgeld
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Im Allgemeinen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld.
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| Häufig ist dieser Anspruch in den verschiedenen Kollektivverträgen oder Mindestlohntarifen verankert. Übrigens: Ihr Kollektivvertrag muss in der Firma aufliegen. |
Mit so viel Weihnachtsgeld können Sie rechnen
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Die Höhe des Weihnachtsgeldes hängt vom Kollektivvertrag ab, der für Sie gilt. Meistens beträgt das Weihnachtsgeld ein Monatsgehalt oder einen Monatslohn. Es gibt aber auch Branchen, in denen weniger gezahlt wird. Regelmäßig geleistete Überstunden und Prämien müssen nur dann im Weihnachtsgeld enthalten sein, wenn dies im Kollektivvertrag steht oder vereinbart ist. Ausnahme: Bei Teilzeitbeschäftigten müssen regelmäßige Mehrstunden (nicht Überstunden!) beim Weihnachtsgeld immer berücksichtigt werden, sofern für die Mehrstunden nicht Zeitausgleich vereinbart ist.
Für Zeiten von Karenzurlaub, Präsenz- oder Zivildienst steht keine Weihnachtsremuneration zu. |
Ausbezahlt wird zumeist mit dem Lohn für November oder Dezember
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| Wann das Weihnachtsgeld genau fällig ist, hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab. Ausbezahlt wird es zumeist mit dem Lohn oder Gehalt für November oder Dezember. |
Wenn Sie nicht das ganze Jahr im Betrieb waren
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| Das volle Weihnachtsgeld erhalten Sie dann, wenn Sie während des ganzen Kalenderjahres im Betrieb beschäftigt waren. Wenn Sie kein ganzes Jahr in der Firma beschäftigt waren, dann wird das Weihnachtsgeld je nach Regelung im Kollektivvertrag anteilig ausbezahlt. |
Weihnachtsgeld, wenn Sie die Firma verlassen
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In den Kollektivverträgen für Arbeiter ist häufig geregelt, dass Sie nach gerechtfertiger Entlassung oder unberechtigtem vorzeitigen Austritt kein Weihnachtsgeld erhalten. Der Arbeitgeber kann eventuell sogar bereits ausgezahltes Weihnachtsgeld zurückfordern oder rückverrechnen. Manche Kollektivverträge gewähren die gesamte Weihnachtsremuneration, wenn diese schon ausbezahlt wurde und das Dienstverhältnis durch Kündigung des Arbeitgebers endet.
Prüfen Sie Ihr Recht auf Weihnachtsgeld daher immer an Hand des anzuwendenden Kollektivvertrags! |
Bei den übrigen Lösungsarten eines Arbeitsverhältnisses (z.B. Arbeitnehmerkündigung) haben Arbeiter in der Regel Anspruch auf das anteilige (= aliquote) Weihnachtsgeld.
Angestellte haben bei jeder Lösungsart zumindest Anspruch auf das aliquote Weihnachtsgeld. |
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