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 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Insolvenz | Wenn die Firma kracht
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Konkurs - Insolvenz: Wenn die Firma kracht  

Insolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Er kann seine fälligen Zahlungen (Verbindlichkeiten, wie Löhne/Gehälter etc.) nicht mehr leisten. In diesem Fall kann ein Ausgleichs- oder Konkursverfahren beim zuständigen Gericht eröffnet werden.

Was müssen Sie als ArbeitnehmerIn beachten?

Ab Eröffnung eines Ausgleichs- oder Konkursverfahrens ist der Arbeitgeber nicht mehr berechtigt, die bis zur Verfahrenseröffnung entstandenen Ansprüche zu erfüllen. Ist vor der Insolvenzeröffnung fälliges Entgelt (Löhne, Gehälter etc.) ausständig, sind diese ArbeitnehmerInnenforderungen als Konkurs- oder Ausgleichsforderungen im Insolvenzverfahren anzumelden.

Wer hilft Ihnen?

Zur Durchsetzung Ihrer offenen Entgeltansprüche gegenüber Ihrer Firma, hilft Ihnen der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA), das gemeinsame Insolvenzbüro von AK und Gewerkschaft, in Ihrem Bundesland.

 FAQ 
Welche Arten von Insolvenzverfahren gibt es?
Was bedeutet Konkurs?
Was bedeutet Ausgleich?
Wie wird eine Insolvenz eröffnet?
Was bedeutet Anschlusskonkurs?
Was bedeutet Konkursabweisung mangels Vermögen?
 Links 
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