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Außerschulische Nachmittagsbetreuung
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Hortwesen in OÖ
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| Das Hortwesen ist in Oberösterreich durch das oö. Kindergarten- und Hortgesetz geregelt. In Horten werden schulpflichtige Kinder betreut. Träger können das Land, Gemeinden, Gemeindeverbände oder Private sein. |
- Betreuungsgruppen
Die Zahl der Kinder in einer Hortgruppe darf 23 nicht übersteigen. In Integrationsgruppen ist die Gruppengröße kleiner. Eine Gruppe wird von einer/m ausgebildeten Horterzieher/-in betreut. Diese Fachkraft wird vom Land Oberösterreich auch finanziell gefördert. Für zusätzliches Personal ist keine weitere Förderung durch das Land Oberösterreich vorgesehen. Es ist dem Träger des Hortes überlassen, ob eine zusätzliche Kraft pro Gruppe eingestellt wird.
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten, Ferienzeiten, die Höhe der Besuchs-, Essens- und Materialbeiträge sowie die soziale Staffelung der Besuchsbeiträge werden ebenfalls vom Horterhalter festgelegt und sind somit höchst unterschiedlich. Selten, aber doch, sind einige Horte schon vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Meist ist der Hort aber nur am Nachmittag offen. Ziele und Aufgaben von Horten sind die Möglichkeit zum Mittagessen, zum Ausspannen, zum Erledigen der Hausaufgaben sowie zu vielfältigen Freizeitaktivitäten anzubieten. Oftmals wird in den Horten auch während eines Teils der Schulferien Programm angeboten.
- Standorte
Fast drei Viertel aller Hortplätze in Oberösterreich konzentrieren sich auf den Zentralraum Linz, Linz-Land, Wels und Steyr. Je größer die Gemeinde umso wahrscheinlicher ist es, dass es ein Angebot gibt. Näheres über die Horte in Oberösterreich sowie die Standorte finden Sie in der Infobox.
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