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Tag der Menschenrechte – Arbeiterkammer fordert: Weg mit Benachteiligungen für Frauen!
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| 09.12.2005 |
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Frauenrechte sind Menschenrechte. Die Arbeiterkammer Oberösterreich möchte anlässlich des morgigen Tags der Menschenrechte an Hand von drei Beispielen aufzeigen, wie es Frauen in Österreich nach wie vor systematisch schwer gemacht wird, ein eigenständiges, unabhängiges und existenziell abgesichertes Leben zu führen. Die Themen: Kinderbetreuungsgeld, Notstandshilfe und Staatsbürgerschaftsrecht.
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Kinderbetreuungsgeld
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| Mit rund 440 Euro bzw. rund 620 Euro für Alleinerzieherinnen (jeweils zwölfmal im Jahr) ist das Kinderbetreuungsgeld nicht existenzsichernd. Die Armutsgefährdungsschwelle liegt bei 60 Prozent des Median-Einkommens, das wären in Österreich 785 Euro im Monat. Selbst der Ausgleichszulagenrichtsatz für Pensionen liegt bei rund 660 Euro, und Pensionen werden 14 mal im Jahr ausbezahlt. Die Arbeiterkammer fordert deshalb eine Anhebung des Kinderbetreuungsgeldes zumindest auf den Richtsatz für die Ausgleichszulage. |
Notstandshilfe
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| Die Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Abhängigkeiten per Gesetz zementiert werden. In Oberösterreich wurde die Notstandshilfe im Jahr 2004 in 1911 Fällen "mangels Notlage" (das heißt, der Partner oder die Partnerin verdient zu viel) abgelehnt. Fast 90 Prozent der Betroffenen waren Frauen. Die Arbeiterkammer hält die bestehende Regelung für diskriminierend und pocht darauf, dass die Notstandhilfe eine Versicherungsleistung ist. Die Anrechnung des Partnereinkommens ist daher nach Ansicht der AK unzulässig. |
Staatsbürgerschaftsrecht
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| Bisher war eine Einbürgerung nach einem Jahr Ehe mit einem Österreicher/einer Österreicherin und mindestens vier Jahren Aufenthalt in Österreich bzw. nach zwei Jahren Ehe und mindestens drei Jahren Aufenthalt möglich. Jetzt wird das Staatsbürgerschaftsrecht verschärft. Voraussetzung für die Einbürgerung wird eine seit mindestens fünf Jahren bestehende Ehe und eine Aufenthaltsdauer von mindestens sechs Jahren sein. Für ausländische Frauen bedeutet diese Ausdehnung weitere Abhängigkeit: Im Falle einer Scheidung verliert die Frau nicht nur die Chance auf die österreichische Staatsbürgerschaft, sondern muss sogar mit ihrer Abschiebung rechnen, wenn kein eigenständiger Aufenthaltstitel besteht. |
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