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Arbeitsunfall  

Bei der beruflichen Tätigkeit gelten als Arbeitsunfall alle Unfälle

  • am Arbeitsplatz, die durch die Arbeitstätigkeit verursacht werden, wenn die Schädigung überwiegend auf den Arbeitsunfall zurückzuführen ist.

  • auf dem Weg vom Arbeitsplatz zum Mittagessen und zurück.

  • auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit oder Ausbildungsstätte. Auch Fahrgemeinschaften sowie einmal monatlich der Weg zum Geldinstitut (welches, das muss in der Firma bekannt sein) sind geschützt.

  • auf dem direkten Weg von zu Hause oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte zum Arzt und zurück (allerdings nur dann, wenn dem Arbeitgeber die Adresse des Arztes bekannt ist).

  • auf dem direkten Weg zu einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte, zur Schule, zur Unterbringung der Kinder in fremde Obhut und zurück in die Arbeit oder nach Hause.

  • bei der Inanspruchnahme von Interessenvertretungen oder Berufsvereinigungen (AK, ÖGB, Innungen etc.).

  • beim Besuch berufsbildender Kurse. Ausgenommen sind jedoch Seminare, die eine Steigerung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit oder die Vermittlung von Allgemeinwissen ohne direktem beruflichen Zusammenhang zum Inhalt haben - auch wenn sie während der Arbeitszeit besucht werden.

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