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Arbeitsunfall
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Unfall am Weg zur Arbeit
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| Als Arbeitsunfall gelten auch Unfälle am Weg zur und von der Arbeit. Spiegelglatter Gehsteig oder schneebedeckte Straße: Im Winter muss im Verkehr noch mehr aufgepasst werden. |
Doch was ist zu tun, wenn eine Verletzung auf dem direkten Weg zur Arbeit oder am Heimweg passiert:
- Unverzügliche Verständigung des Arbeitgebers.
- Überprüfung, dass von den beteiligten Stellen (Arbeitgeber, behandelnder Arzt, Krankenhaus) eine Unfallmeldung an die Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) geschickt wurde.
- Tipp: Information an Ihren Betriebsrat.
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