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Arbeitsunfall  

Außerhalb der beruflichen Tätigkeit gelten als Arbeitsunfall alle Unfälle

  • bei Betriebsausflügen und Betriebsfeiern, die vom Arbeitgeber veranstaltet und bezahlt werden.
  • bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungs- und Arbeitsmarktförderungsgesetz. Beispiel: Ein Arbeitsloser verunglückt auf dem Hinweg zum oder Rückweg vom Vorstellungsgespräch, das ihm vom Arbeitsmarktservice vermittelt wurde.
  • bei der Hilfeleistung in Unglücksfällen, auch im Privaten. Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird - während er den Verwundeten eines Autounfalls Hilfe leistet - selbst verletzt.
  • bei der Ausbildung und Tätigkeit als ehrenamtlicher Helfer bei den Freiwilligen Feuerwehren, bei den Wasserwehren und des Roten Kreuzes.

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