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So bewahren Sie den Versicherungsschutz


Helga M., Sekretärin:

Kürzlich musste ich zum Arzt und meldete mich wie immer im Betrieb ab. Mein Arbeitgeber wollte daraufhin wissen, welchen Arzt ich aufsuche und wo der seine Ordination hat. Muss ich das sagen?

  • Nein und ja! Es ist zwar kein Muss mehr die Adresse des Arztes oder des Behandlungsortes in der Firma bekannt zu geben - aus Beweisgründen aber empfehlenswert.

Martin W., Vertreter:

Wenn es die Zeit erlaubt, besuche ich während einer Dienstreise oft kurzfristig einen weiteren Kunden. Manchmal führt dann der Weg ziemlich abseits der im Dienstreiseformular angegebenen Route. Muss ich dann jedes Mal meine Firma verständigen?

  • Ja! Es ist unbedingt erforderlich, dass Ihr Arbeitgeber über diese Änderung Bescheid weiß. Informieren Sie ihn entweder telefonisch oder machen Sie eine entsprechende Eintragung ins Fahrtenbuch. Kann nämlich - etwa nach einem Unfall mit tödlichem Ausgang - diesen außertourlichen Diensteinsatz niemand bestätigen, gibt es auch keine Leistungen, in diesem Fall für die Hinterbliebenen.

Ilse A., Abteilungsleiterin:

Ich muss häufig Überstunden machen. Oft gehe ich zu einer Zeit nach Hause, zu der außer mir niemand mehr in der Firma ist. Passiert am Nachhauseweg etwas, kann niemand bezeugen, dass ich so lange gearbeitet habe und nicht etwa im Wirtshaus war.

  • Gibt es in der Firma keine Stechuhr, so ist es vorteilhaft, wenn Sie das tatsächliche Arbeitsende vor dem Nachhausegehen zum Beispiel in einen Kalender am Schreibtisch eintragen. Denn es kann mitunter tatsächlich schwierig werden nachzuweisen, dass Sie den direkten Weg von der Arbeit nach Hause wählten, wenn der Unfall mehrere Stunden nach dem Ende der üblichen Arbeitszeit passierte.

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