Schuleintritt Volksschule
Der Schuleintritt bedeutet für Ihr Kind den Beginn eines neuen Lebensabschnittes. Das Gleiche gilt aber auch für Sie als Mutter und/oder Vater. Die enge Beziehung zum Kind wird nun wieder etwas weiter, das Leben außerhalb der Familie gewinnt an Bedeutung. Mit der richtigen Vorbereitung und verlässlichen Informationen rund um das Thema Schuleintritt können mögliche Unsicherheiten und Ängste abgebaut werden. Was Sie beachten sollten und welche Förderungen denkbar sind, finden Sie auf den folgenden Seiten und in der Infobox.
- Die Schuleinschreibung
- Schultaschen
- Sicherheit am Schulweg
- Privatschulen
- Förderungen im Pflichtschulbereich
Die Schuleinschreibung
Schulpflicht
Die allgemeine Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr absolviert haben, mit dem 1. September desselben Jahres. Die Schulpflicht dauert 9 Jahre.
Termin
Die Schuleinschreibung ist in Oberösterreich für das jeweils folgende Schuljahr im November (47. Verordnung des LSCHR vom 29. 9. 2005) festzusetzen. Die genauen Termine für die Schuleinschreibungen werden vom Landesschulrat festgelegt, müssen mindestens 3 Tage umfassen und erfolgen entweder durch öffentliche Bekanntgabe (Aushang am Schultor) und/oder durch Verständigung der Erziehungsberechtigten.
Erforderliche Dokumente lt. Verordnungsblatt:- Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- Bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, das Vormundschaftsbestellungsdekret
- Bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument
- Impfnachweis
- Sozialversicherungskarte und
das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.
Ermittlung der Schulreife
Sollten sich bei der Schuleinschreibung Gründe für die Annahme ergeben, dass das Kind die Schulreife nicht besitzt oder verlangen die Erziehungsberechtigten die Überprüfung der Schulreife, obliegt dem/der Schuldirektor/in die Entscheidung über die Schulreife des Kindes. Dazu kann er/sie eine persönliche Vorstellung (oder eine nochmalige – das Kind ist ja bei der Schuleinschreibung meistens dabei) des Kindes verlangen und - wenn es ihr/ihm erforderlich erscheint - ein schulärztliches Gutachten einholen bzw. kann sie/er mit Zustimmung oder auf Wunsch der Eltern auch ein schulpsychologisches Gutachten in Auftrag geben.
Die Eltern müssen nach der Entscheidung unverzüglich schriftlich informiert werden. Eine Ablehnung muss entsprechend begründet werden.
Eine Berufung gegen die Entscheidung ist innerhalb von 2 Wochen bei der Schule mittels eines begründeten Berufungsantrages möglich.
Besuch der Vorschule wegen mangelnder Schulreife
Sollte das schulpflichtige Kind nicht schulreif sein, wird es in die Vorschule aufgenommen. Das Vorschuljahr wird für die Erfüllung der Schulpflicht angerechnet, wenn das 9. Schuljahr (z.B. Hauptschule oder AHS) erfolgreich abgeschlossen wird. Der Besuch der Vorschule ist im Falle mangelnder Schulreife verpflichtend.
Flexible Schuleingangsphase
bedeutet keine Rückstellungen zu Beginn der Schullaufbahn. Das Kind kann drei Jahre für die ersten beiden Klassen brauchen. Es gibt zu Schulbeginn keine Rückstellung und keine Vorschulklasse.
Vorzeitige Aufnahme in die Volksschule
Bei Kindern, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember vollenden, können die Eltern innerhalb der Einschreibungsfrist bei der Direktion um vorzeitige Aufnahme in die 1. Klasse ansuchen.
Der/die Direktor/in verlangt zur Feststellung der Schulreife eine persönliche Vorstellung des Kindes und ein schulärztliches Gutachten. Mit Zustimmung der Eltern kann auch ein schulpsychologisches Gutachten beauftragt werden. Die Eltern müssen nach der Entscheidung unverzüglich schriftlich informiert werden. Eine Ablehnung muss begründet werden.
Berufung gegen die Entscheidung: innerhalb von 2 Wochen bei der Schule mittels eines begründeten Berufungsantrages.
Ist das vorzeitig aufgenommene Kind mit dem Lehrplan der 1. Klasse doch überfordert, können die Eltern das Kind bis 31.12. vom Unterricht abmelden bzw. muss die Schulleitung bis zum 31.12. die vorzeitige Aufnahme widerrufen.
Das Kind kann unter diesen Umständen für den Besuch der Vorschule angemeldet werden.
Mangelhafte Sprachkenntnisse und sprachliche Frühförderung
Der LSR OÖ sieht eine Überprüfung der Sprachkenntnisse von angehenden Schülerinnen und Schülern vor (Verordnung vom 3. 10. 2005 – Schülereinschreibungsverordnung). Bei mangelhaften Sprachkenntnissen müssen die Erziehungsberechtigten über Maßnahmen der sprachlichen Frühförderung beraten werden. Die neuerliche Überprüfung der Sprachkenntnisse und die Feststellung der Schulreife erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.
zum SeitenanfangSchultaschen
Gute Schultaschen sind vor allem leicht. Maximal zehn Prozent ihres Körpergewichts sollten Kinder auf dem Rücken tragen, das sind bei Sechsjährigen je nach Statur um die zwei bis drei Kilo. Je geringer das Eigengewicht der Schultasche, desto eher gelingt es, auch bei gepackter Tasche innerhalb dieses Limits zu bleiben.
Damit die Kinder am Schulweg auch bei düsterem Wetter und bei Dunkelheit gut gesehen werden können, sollten Schultaschen auffällige, helle Farben haben und auf der Vorderseite, den Seitenteilen und den Tragriemen mit lichtreflektierenden Flächen ausgestattet sein.
Vom Innenraum abgetrennte Außentaschen sind zum Transportieren der Jause von Vorteil. Geht das Jausengetränk einmal in der Tasche auf, wird nur das Außenfach in Mitleidenschaft gezogen, Hefte und Bücher bleiben von Flecken verschont. Angenehm in jedem Fall, wenn Innen- und Außentaschen mit einem feuchten Tuch leicht zu reinigen sind. Inspizieren Sie die Verarbeitung: Gibt es spitze Kanten, offene Nähte, überstehende Vernietungen, an denen man sich kratzen kann?
Die Tasche muss gut sitzen. Die Schultasche darf nicht drücken, die Tragriemen sollen nicht einschneiden. Achten Sie auf leicht verstellbare Riemen. Die Tragriemenlänge muss je nach Kleidung (dünne Sommersachen, dicke Winterjacken) öfter umgestellt werden.
Das Öffnen und Schließen ist bei Modellen mit Metallverschlüssen in der Regel einfacher als bei Modellen mit Kunststoffverschlüssen. Lassen Sie Ihr Kind probieren, womit es besser zurecht kommt.
Das Anschriftenfach: Leider ist es bei vielen am Deckel angebracht und für jedermann sichtbar. Fremde sollten Ihr Kind aber weder mit seinem Namen ansprechen können, noch die Adresse wissen.
(Quelle: Konsument 8/2000)
Noch ein Tipp:
Bedenken Sie, dass für Ihr Kind das Auswahlkriterium der optische Eindruck der Schultasche ist. Am besten Sie selektieren nach oa. Kriterien vor und lassen ihr Kind dann die Endentscheidung treffen.
Sicherheit am Schulweg
Immer wieder passieren Unfälle am Schulweg. Siebenjährige haben statistisch das höchste Risiko. Sie gehen großteils schon alleine in die Schule, sind aber noch nicht verkehrssicher. Die Gefahr steigt vor allem am Heimweg an. Die Kinder möchten sich nach stundenlangem Sitzen und Aufpassen bewegen und können sich auch nicht mehr so gut konzentrieren.
Tipps: So können Sie Ihrem Kind helfen, sicher in die Schule und nach Hause zu kommen- Gehen Sie so oft als möglich mit Ihrem/Ihrer Schulanfänger/in den sichersten Schulweg.
- Üben Sie gemeinsam mit dem Kind das Überqueren von Straßen und erklären Sie ihm warum ein bestimmtes Verkehrsverhalten wichtig ist. Das alleinige Hinweisen auf mögliche Gefahrenquellen reicht nicht.
- Wecken Sie Ihr Kind in der Früh rechtzeitig auf, damit es nicht in die Schule hasten muss – sehr viele Unfälle passieren leider auch am Schutzweg, wenn Kinder diesen laufend überqueren und Autofahrer nicht rasch genug abbremsen können.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind helle – wenn möglich mit Reflektoren besetzte - Kleidung trägt und auch die Schultasche bzw. der Schulrucksack reflektiert.
- Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, lassen Sie es straßenseitig aussteigen.
Weitere Tipps zum Thema sicherer Schulweg finden Sie auf der Homepage von "Klix" (Link in der Infobox).
Privatschulen
Der Großteil der Privatschulen sind konfessionelle Schulen. Die Übrigen unterrichten nach einem eigenen System wie z.B. Montessori oder Waldorff, etc. In der Regel ist bei Besuch solcher Schulen – im Gegensatz zu öffentlich-rechtlichen Schulen – ein Schulgeld zu entrichten.
Zu beachten ist, ob die gewünschte Privatschule Öffentlichkeitsrecht besitzt, da sonst eine Anerkennung der Zeugnisse nicht gewährleistet ist. Bei Besuch einer solchen Schule muss das Kind „zum häuslichen Unterricht“ bei der zuständigen Landes- od. Bezirksschulinspektor/in abgemeldet werden.
Bitte bedenken Sie, dass Ihr Kind in der öffentlichen Sprengelschule Freundschaften mit Kindern aus der unmittelbaren Wohngegend schließen kann und somit auch in der Freizeit seine Freunde od. Freundinnen (ohne „Elterntaxi“ od. Verkehrsmittel) treffen kann.
Förderungen im Pflichtschulbereich
Im Pflichtschulbereich gibt es 2 Förderungen:
1. Schulbeginnhilfe
Beim erstmaligen Eintritt in die Pflichtschule gibt es vom Land Oberösterreich einen Zuschuss in der Höhe von Euro 80,-- .
Voraussetzung: Wohnsitz in Oberösterreich und Einhaltung einer Einkommensgrenze. Berechnung pro-Kopf auf Basis des geltenden Sockelbetrages.
Im Formular „Ansuchen um OÖ. Familienzuschuss beim Schuleintritt“ werden u. a. auch Beispiele zur Ermittlung des Familieneinkommens angeführt. (Link in der Infobox)
2. Schulveranstaltungsbeihilfe
Wenn mindestens zwei Kinder an jeweils mehrtägigen Schulveranstaltungen (Mindestdauer gesamt: 8 Tage) teilnehmen, gewährt das Land Oberösterreich einen Zuschuss von Euro 80,-- pro Kind wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind.
Voraussetzung: Wohnsitz in Oberösterreich und Einhaltung einer Einkommensgrenze. Berechnung pro Kopf auf Basis des geltenden Sockelbetrages. Im Ansuchen um OÖ. Familienzuschuss für Schulveranstaltungen) werden u. a. auch Beispiele zur Ermittlung des Familieneinkommens angeführt. (Link in der Infobox)


