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Wechsel in eine sprengelfremde Schule
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Familie Huber wohnt an der Grenze der Gemeinde X. Ihre Tochter muss die weiter von ihrem Wohnort entfernt liegende Volksschule in ihrer Wohnortgemeinde besuchen, obwohl die Volksschule der Nachbargemeinde Y weitaus näher (verkehrgünstiger, sicherer, ... ) läge.
Solche und ähnliche Situationen lassen wohl viele Eltern verzweifeln: gesetzliche Barrikaden verhindern/erschweren eine freie Auswahl einer öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschule. |
Wenn ein Wechsel in eine sprengelfremde Schule gesetzlich nicht möglich ist:
- verlegen manche den Hauptwohnsitz der SchülerIn in die Gemeinde des gewünschten Schulsprengels
- geben manche ihr Kind in eine Privatschule (Schulgeld!!!) bzw. nach der Volksschule in ein Gymnasium (falls räumlich erreichbar und falls die Leistungen passen) oder in eine – nicht den engen Pflichtsprengelgrenzen unterliegende – Hauptschule mit musikalischem oder sportlichem Schwerpunkt (falls genügend Plätze frei sind)
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