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 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Arbeitszeit | Gleiten in der Arbeitszeit
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Gleiten in der Arbeitszeit  

Bei Gleitzeit kann Beginn und Ende der täglichen Normalarbeitszeit innerhalb eines zeitlichen Rahmens variabel gestaltet werden. Es handelt sich dabei um eine flexible Verteilung der Normalarbeitszeit. Diese darf bis zu 10 Stunden pro Tag dauern. Durch die flexible Gestaltung kann ein Zeitguthaben oder auch ein Zeitminus aufgebaut werden.

Voraussetzung

Grundvoraussetzung der Gleitzeit bildet ausnahmslos eine schriftliche Vereinbarung! In Unternehmen mit Betriebsrat ist Gleitzeit durch Betriebsvereinbarung abzuschließen. In Betrieben ohne Betriebsrat muss Gleitzeit schriftlich zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn vereinbart werden.

Darauf soll geachtet werden!

Folgende Punkte muss eine Gleitzeitvereinbarung enthalten:

  • Dauer der Gleitzeitperiode (Monat, Quartal...)
  • Gleitzeitrahmen (zB von 7 bis 19 Uhr)
  • Ausmaß der Übertragungsmöglichkeiten von einer Periode in die nächste (Zeitguthaben bzw Zeitminus)
  • Ausmaß und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit (zB 8 bis 16 Uhr)

Achtung:

Wenn Sie Überstunden machen, müssen diese gesondert behandelt werden. Sie sollten nicht mit dem Gleitzeitguthaben verwechselt werden.

 FAQ 
Wird ein Arztbesuch als Arbeitszeit gewertet?


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