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Längere Taktintervalle benachteiligen Kurz-Telefonierer
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| 27.03.2006 |
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Handy-Anbieter gehen immer mehr dazu über die Mindest-Verrechnungsdauer auf 60 Sekunden zu erhöhen. Beim neuen Tele2-Wertkartentarif "Champion" werden sogar mindestens 90 Sekunden verrechnet.
Für Kurztelefonierer lohnt es sich auf Abrechnungseinheiten zu achten.
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Rechtliche Vorgaben gefordert
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Volle Transparenz schafft nur eine sekundengenaue Abrechnung, weil sie Verbrauchern die exakten Kosten anzeigt. Um den Konsumenten zumindest ein Mindestmaß an Transparenz sicherzustellen, sollten den Taktungswünschen der Anbieter Grenzen gesetzt werden.
So enthält eine Verordnung des Telekomregulators Vorgaben für Mehrwertdienste. Sie dürfen keine ungünstigere Taktung aufweisen als, dass maximal 60 Sekunden abgerechnet werden und danach sekundengenau oder jeweils maximal 30 Sekunden abgerechnet werden. "Als erster Schritt sollte für Abrechnungen von Festnetz- und Handyanbietern dasselbe gelten", fordern die AK Konsumentenschützer. |
Bei Tele2-Wertkartentarif "Champion" werden verschiedene Einheiten verwendet
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Der Trend zu immer längeren Abrechnungseinheiten scheint ungebremst zu sein. Auch der neue Tele2-Wertkartentarif "Champion" ist weit von einer exakten Abrechnung der Gesprächsdauer entfernt. Hier werden sogar eineinhalb Minuten und danach eine Minute voll abgerechnet.
Ein Beispiel zeigt: Wer bei der 90/60-Sekundentaktung und einem Minutenentgelt von acht Cent ein einstündiges Gespräch führt, zahlt € 4,80. Setzt sich die Telefonstunde aber aus vielen halbminütigen Telefonaten zusammen, so schlägt sich das Einzelgespräch mit 12 Cent zu Buche und die Gesamtkosten betragen für den Konsumenten fast dreimal so viel, nämlich € 14,40. |
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