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Rückruf gefährlicher Produkte
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| 25.07.2008 |
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Das Produktsicherheits-Gesetz versucht Unfälle durch gefährliche Produkte vorzubeugen. Gefährliche Produkte können beim Produktsicherheitsbeirat des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz gemeldet werden. Das Ministerium kann in solchen Fällen z.B. Rückrufaktionen, öffentliche Warnungen oder Verkaufsverbote anordnen.
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Eine Übersicht über die in Österreich relevanten Rückrufe finden Sie beim Bundesministerium unter:
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- Kinderschlafsack - IKEA
(Juni 2008) IKEA ruft den Kinderschlafsack BARNSLIG zurück, da sich verschluckbare Kleinteile vom Reißverschluss lösen können.
IKEA-Rückrufinformation
- Wand-/Klemmspot Femton - IKEA
(Juni 2008) IKEA ruft den Halogen Wand-/Klemmspot FEMTON wegen Überhitzungsgefahr zurück.
IKEA-Rückrufinformation
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- Zwei Rückrufe bei Opel -Probleme mit Beifahrerairbag und Differenzial
Bei insgesamt 199 Fahrzeugen der Baureihen Agila B und Opel GT können entweder Probleme mit dem Beifahrerairbag oder dem Hinterachsdifferenzial auftreten.
- Der neue Seat Ibiza muss in die Werkstätten
Aufgrund eines mangelhaften Kabelsatzes ordert der spanische Fahrzeughersteller Seat in Österreich insgesamt 552 Fahrzeuge des neuen Ibiza in die Werkstätten zurück.
- BMW ruft Sechszylinder-Motoren zurück Glasdach kann sich im Extremfall lösen
Konkret handelt es sich dabei um Benzindirekteinspritzer ohne Turboaufladung, die in der 3er- und 5er-Reihe sowie im 630i eingesetzt werden.
- Suzuki ruft Splash zurück Verletzungsgefahr durch C-Säulenverkleidung
Der japanische Hersteller ruft weltweit 2.772 Splash-Modelle, die seit Produktionsbeginn das Montagewerk verlassen haben, zur Überprüfung des Beifahrerairbags in die Werkstätten zurück.
Informationen zu den Rückrufen finden Sie unter www.oeamtc.at
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| Eine Übersicht über EU-weite Rückrufe (Rapex-Meldungen) finden Sie ebenfalls beim Bundesministerium (nur in englischer Sprache!) |
Produkthaftung
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| Wird durch ein fehlerhaftes Produkt ein Mensch getötet, am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt oder eine von dem Produkt verschiedene Sache beschädigt, ist dies ein Fall der Produkthaftung. Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die ein Konsument berechtigterweise erwarten kann. Für Schäden die ein fehlerhaftes Produkt an einer Person oder Sache verursacht, haften nach dem Produkthaftungsgesetz der Hersteller bzw. der Importeur, der das Produkt in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt hat. Sind diese nicht zu ermitteln, haftet der Händler, der das Produkt verkauft hat, wenn er dem Geschädigten nicht innerhalb angemessener Frist den Hersteller bzw. Importeur des Produktes bekannt gibt. Bei Sachschäden gibt es jedoch einen Selbstbehalt von € 500,--. |
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