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Schwerarbeitspension
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Männer, die in die Schwerarbeitspension gehen wollen, können bei der Pensionsversicherungsanstalt die Feststellung von Schwerarbeitszeiten beantragen.
Der Vorteil: früherer Pensionsantritt (ab 60).
Der Nachteil: Für nach 1955 Geborene sind bei der Schwerarbeitspension genauso 1,8% Abschlag pro Jahr vorzeitiger Pension vorgesehen wie bei sonstigem vorzeitigen Pensionsantritt.
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Voraussetzung
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Voraussetzung für die Schwerarbeitspension ist, dass während der letzten 20 Jahre des Erwerbslebens 10 Jahre lang Schwerarbeit gemacht wurde und insgesamt 45 Versicherungsjahre vorliegen (auch für Arbeitslosengeldbezug, Bundesheer oder Krankengeld).
Das gilt als Schwerarbeit
Als Schwerarbeit gilt unter anderem unregelmäßige Nachtarbeit zwischen 22h und 6h im Ausmaß von mindestens 6 Stunden und an zumindest 6 Arbeitstagen im Kalendermonat. Auch regelmäßige Tätigkeiten unter extremer Hitze oder Kälte sowie im Pflegebereich können anerkannt werden. Berücksichtigt wird auch schwere körperliche Arbeit. |
Antragstellung
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Einen Antrag stellen können derzeit nur Männer ab dem 57. Lebensjahr. Vor Oktober 1944 geborene können noch die Frühpension wegen langer Versicherungsdauer nutzen. (Achtung: die Abschläge betragen dabei 4,2%!)
Anderes gilt für Frauen. Für sie greift die Schwerarbeiterregelung erst ab 1. Juli 2010. Bis dahin können Frauen ohne Abschläge mit 60 in Pension gehen.
Nicht sinnvoll ist ein Antrag auf Feststellung der Schwerarbeitszeiten, wenn Sie bis 2010 in "Hackler"-Pension gehen können (nach 45 Beitragsjahren ohne Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit), weil es in diesem Fall keine Abschläge gibt. |
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