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Pflegefreistellung für Eltern  

Betreuungsfreistellung gibt es, wenn ...

Ein Anspruch auf Freistellung besteht zur notwendigen Betreuung des Kindes (auch Adoptiv- oder Pflegekind), wenn die Person, die das Kind ständig betreut hat, verhindert ist.

Als Verhinderungsgründe der Betreuungsperson gelten ausschließlich:

  • schwere Erkrankung
  • Aufenthalt im Krankenhaus oder Kur/Reha
  • Verbüßung einer Freiheitsstrafe
  • Tod

zurück Seite Seite 1 Pflegefreistellung - wann/wer?
Anspruch
Ausmaß weiter


 FAQ 
Darf mir während der Freistellung etwas vom Entgelt abgezogen werden?
Gilt die Pflegefreistellung auch, wenn ich mein Kind ins Spital begleite?
Kann ich die Freistellung auch stundenweise nehmen?
Wann muss ich den Dienstgeber über die Freistellung informieren?
Wie muss ich die Pflegebedürftigkeit nachweisen?
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