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Pflegefreistellung für Eltern
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Betreuungsfreistellung gibt es, wenn ...
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| Ein Anspruch auf Freistellung besteht zur notwendigen Betreuung des Kindes (auch Adoptiv- oder Pflegekind), wenn die Person, die das Kind ständig betreut hat, verhindert ist. |
Als Verhinderungsgründe der Betreuungsperson gelten ausschließlich:
- schwere Erkrankung
- Aufenthalt im Krankenhaus oder Kur/Reha
- Verbüßung einer Freiheitsstrafe
- Tod
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