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Recht auf Urlaub im August?  

Auch wenn der Kindergarten den ganzen August geschlossen hat, haben Sie kein Recht darauf, Ihren Urlaub genau in dieser Zeit zu konsumieren.

Die Inanspruchnahme des Urlaubs ist zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer/-in zu vereinbaren, wobei sowohl betriebliche Notwendigkeiten als auch die Erholungsmöglichkeit für den Dienstnehmer/die Dienstnehmerin berücksichtigt werden müssen.


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