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Aufnahmeverfahren in AHS
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- Antrag auf Aufnahme
muss bis spätestens 7. März bei der Schulleitung der Aufnahmeschule eingelangt sein!
- Schulnachricht (Original + Abschrift)
der zum Zeitpunkt der Antragstellung besuchten Schule ist gleichzeitig mit dem Aufnahmeantrag vorzulegen. Letzter wird auf Original der Schulnachricht bestätigt.
Es sind auch noch weitere Angaben beizufügen (wie zum Beispiel die Erreichbarkeit des betreffenden Schülers/der Eltern; allenfalls weitere Schulen, deren Besuch erwogen wird; ... )
- vorläufige Zuweisung eines Schulplatzes
erfolgt nach den Aufnahmekriterien und nach Maßgabe der verfügbaren Plätze (außer bei öffentlichen Pflichtschulen) bis spätestens 4. Montag nach den Semesterferien (5. Klasse AHS: 5. Montag nach den Semesterferien).
Achtung: Für die vorläufige Zuweisung ist also die Schulnachricht (früher oft als Halbjahreszeugnis bezeichnet) relevant!!!
Ein vorläufig zugewiesener Schulplatz ist bei Erfüllung der Aufnahmekriterien (Schulnachricht!!!) verbindlich = Nichtannahme nur aus besonderen Gründen und nur gegenüber der Schulbehörde 1. Instanz (= bei weiterführenden Schulen wie AHS bzw BMHS der Landesschulrat) möglich!
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