Mitbestimmung in Schulen

Möglichkeiten der Mitbestimmung bei Schulversuchen, Hausordnung, Lehrinhalten, Schulveranstaltungen,...

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Schulgemeinschaftsausschuss

Der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ist ebenso, wie das Klassenforum und das Schulforum ein Organ der Schule, das sowohl Entscheidungs-, als auch Beratungsfunktion ausübt. Die Beschlüsse des SGA gelten für die Unterstufe ebenso wie für die Oberstufe. Im SGA haben Eltern die Möglichkeit bei Schulversuchen, Hausordnung, Lehrinhalten und Schulveranstaltungen mitzubestimmen. So kann der SGA im Rahmen der Schulautonomie z.B. Lehrplanänderungen, autonome Schwerpunkte, Eröffnungs- und Teilungszahlen für die einzelnen Klassen, sowie einzelne unterrichtsfreie Tage definieren. Im SGA haben auch die Schüler/-innen eine beschließende Stimme.

Zusammensetzung

Im SGA treffen drei Vertreter/-innen der im Ausschuss vertretenen Gruppen (3 Lehrer/-innen, 3 Schüler/-innen, drei Erziehungsberechtigte). Die Schülervertretung wird in einer geheimen direkten Wahl von allen Schülern/-innen der Oberstufe einer Schule gewählt. Der/Die Schulsprecher/-in und die zwei Stellvertreter/-innen haben eine beschließende Stimme im SGA. Lehrervertreter/-innen werden bei der Lehrerkonferenz ebenso mittels einer geheimen Wahl gewählt.

Einberufung

In jedem Schuljahr müssen mindestens zwei SGA-Sitzungen stattfinden. Sie werden einberufen durch den/die Schulleiter/-in oder durch ein Drittel einer Gruppe (Eltern, Schüler/-innen und Lehrer/-innen). Die erste Sitzung findet spätestens zwei Wochen nach der Wahl der Mitglieder statt.

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Schulforum

Das Schulforum ist ebenso wie das Klassenforum und der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) ein Organ der Schule, das sowohl Entscheidungs- als auch Beratungsfunktion ausübt.
Hier entscheiden gewählte Vertreter/-innen über innerschulische Angelegenheiten, die die Schule als Ganzes betreffen. Eltern haben die Möglichkeit bei der Gestaltung des Schulgebäudes, bei Klassenausflügen, Schulveranstaltungen und Unterrichtsinhalten mitzubestimmen.

Zusammensetzung

Das Schulforum besteht aus dem/der Schulleiter/-in, allen Klassenvorständen und allen Klassenelternvertretern. Der/Die Direktor/-in führt den Vorsitz. Das Schulforum kann aber ersetzt werden durch einen sogenannten Ausschuss. Der Ausschuss übernimmt die Agenden des Schulforums. Der Ausschuss besteht aus je einem/einer Klassenelternvertreter/-in sowie einem Klassenvorstand pro Schulstufe.

Stimmrecht

Im Schulforum sind die Klassenelternvertreter/-innen sowie die Klassenvorstände stimmberechtigt. Stimmenthaltung sowie Stimmrechtsübertragung an eine andere Person ist nicht erlaubt. Wenn der/die Direktor/-in nicht auch Klassenvorstand ist, so hat er/sie nur eine beratende Stimme. Die Schülervertretung (Vertreter der Klassensprecher) hat ebenfalls nur beratendes Stimmrecht.

Einberufung

Der/Die Direktor/-in ist dazu verpflichtet innerhalb der ersten neun Schulwochen ein Schulforum einzuberufen. Die Einberufung hat mindestens zwei Wochen vor der Sitzung zu erfolgen. Alle Mitglieder sind dazu berechtigt ein Schulforum einzuberufen, sofern mindestens ein Drittel der „Kurie“ zustimmt. Es muss pro Schuljahr mindestens ein Schulforum stattfinden.

Beschlussfähigkeit

Wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder mit beschließender Stimme anwesend sind, ist das Schulforum beschlussfähig. Die meisten Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit (eine Stimme mehr als die Hälfte der abgebenen Stimmen) gefasst. Einige Beschlüsse bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der/die Direktor/-in.

Durchführung

Über den Verlauf der Sitzung ist ein Protokoll (schriftliche Aufzeichnung) zu führen. Den Mitgliedern des Schulforums ist jederzeit Einsicht in die Protokolle zu gewähren. Das Schulforum kann auch für sich eine Geschäftsordnung beschließen, worin zum Beispiel festgelegt ist, wer Protokoll führt. Für die Durchführung der Beschlüsse ist die Schulleitung verantwortlich.

Kompetenzen

Das Schulforum entscheidet über:

  • mehrtägige Schulveranstaltungen: Hier wird unter anderem darüber entschieden, wieviel Kalendertage auf den verschiedenen Schulstufen maximal für mehrtägige Schulveranstaltungen zur Verfügung stehen. Auch Kostenbeiträge und Durchführung werden im Klassenforum beschlossen.
  • die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schuleigenen Veranstaltung (§ 13 a Abs. 1) : Das Klassen- bzw. Schulforum kann eine außerschulische Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung erklären. Dabei sind bestimmte Kriterien zu erfüllen. Die Veranstaltung muss in den Lehrplan passen und darf nicht mehr als drei Tage in Anspruch nehmen.
  • die Hausordnung (§44 Abs.1): Das Klassen- sowie das Schulforum haben die Befugnis, eine Hausordnung zu erlassen, in der grundlegende „Verhaltensregeln“ für SchülerInnen geregelt sind.
  • die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen (§ 46 Abs. 1): Das Klassenforum bzw. das Schulforum kann Sammlungen innerhalb der Schule bewilligen. Der Sammlungszweck muss erzieherisch wertvoll sein und mit der Schule in Zusammenhang stehen.
  • die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schüler/-innen an Veranstaltungen (§ 46 Abs.2): das Klassenforum sowie das Schulforum haben die Möglichkeit, die Teilnahme an schulfremden Veranstaltungen klassenweise zu erlauben. Die Teilnahme der Schüler/-innen muss dabei freiwillig sein.
  • die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
  • Die Durchführung von Veranstaltungen betreffend Schulgesundheitspflege

Die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen: Mit einer 2/3-Mehrheit hat das Schulforum die Möglichkeit, den Lehrplan zu erweitern. Es können zusätzliche Fächer beschlossen werden sowie Lehrinhalte von einer Schulstufe in eine andere verlegt werden.

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