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Vom Neuwagen zum Unfallfahrzeug – mit der AK die Wertminderung berechnen!
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| 30.11.2007 |
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Nach einem Verkehrsunfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des schuldigen Lenkers die Reparaturkosten am Auto des schuldlosen Fahrzeuglenkers. Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Versicherung zusätzlich für die eingetretene Wertminderung des Wagens einzustehen. Auch einwandfrei reparierte Unfallfahrzeuge sind nämlich am Markt weniger wert wie unfallfreie Autos. Der unfallbedingte "merkantile Minderwert" (also die Wertverminderung am Markt) wird von den meisten Versicherungen aber nicht automatisch bezahlt, sondern erst nach entsprechender Reklamation.
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