Sie befinden Sich in:
Navigation überspringen      Wir über uns    Mitgliedschaft    Betriebsräte    Betriebssport    Presse    Sitemap    Kontakt

zur erweiterten Suche
Arbeit & Recht Steuer & Geld Bildung Beruf & Familie Arbeit & Gesundheit Konsument
Sie befinden sich auf folgendem Pfad
 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Arbeitslosigkeit | Arbeitslosengeld
Abfertigung
Arbeit & Behinderung
Arbeitsklima
Arbeitslosigkeit
->
Arbeitslos: Was nun?
->
Arbeitslosengeld
->
Gebührenbefreiungen
->
Notstandshilfe
->
Notstandshilfe
->
Pensionsvorschuss & Übergangsgeld
->
Sozialhilfe
->
Zumutbarkeit
Arbeitsverträge
Arbeitszeit
Ausländische Arbeitnehmer/-innen
Beendigung des Dienstverhältnisses
Bewerbung
Insolvenz
Krankheit & Pflege
Lehre
Pension
Urlaub
Arbeitslosengeld  

Dauer des Arbeitslosengeld-Anspruches

Für welchen Zeitraum Ihnen das Arbeitslosengeld zuerkannt wird (die Bezugsdauer), richtet sich nach der Dauer der vorangegangenen arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungszeit und nach Ihrem Alter bei der Antragstellung.

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt
  • 20 Wochen, wenn Sie die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllt haben und erhöht sich auf
  • 30 Wochen, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Geltendmachung des Anspruches insgesamt 156 Wochen (= 3 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren.
  • 39 Wochen beträgt die Bezugsdauer, wenn Sie bei der Antragstellung das 40. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 10 Jahre insgesamt 312 Wochen (= 6 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren.
  • 52 Wochen beträgt die maximale Bezugsdauer, wenn Sie bei der Antragstellung das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 15 Jahre insgesamt 468 Wochen (= 9 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Die jeweilige Bezugsdauer verlängert sich um die Zeit, während der Sie im Auftrag des Arbeitsmarktservice an einer Maßnahme der Nach- und Umschulung oder der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilgenommen haben.

Wiederholte Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes

Haben Sie bereits einmal Arbeitslosengeld oder Karenzgeld bezogen, so gilt ein Antrag auf Arbeitslosengeld als wiederholte Inanspruchnahme. Der Anspruch ist gegeben, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor der Geltendmachung insgesamt 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung nachgewiesen werden.

Arbeitslosengeld für Jugendliche

Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie innerhalb von 12 Monaten vor Antragstellung zumindest 26 Wochen arbeitslosenversicherungs-pflichtige Beschäftigungszeiten vorweisen können.

Bei der Antragstellung vor Vollendung des 25. Lebensjahres ist sowohl die "große" Anwartschaft, also innerhalb der letzten 24 Monate insgesamt 52 Wochen arbeitslosen-versicherungspflichtige Beschäftigung, als auch die "Jugendlichenanwartschaft" zu prüfen.

zurück Seite Seite 1
Dauer des Arbeitslosengeld-Anspruches
So beantragen Sie das Arbeitslosengeld Höhe des Arbeitslosengeldes weiter


 FAQ 
Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich das Beschäftigungsverhältnis selbst gelöst habe?
Warum bekomme ich das Arbeitslosengeld nicht sofort nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses?
Verliere ich mein Arbeitslosengeld, wenn ich eine Beschäftigung nicht angenommen oder einen Kursbesuch abgelehnt habe?
Bin ich während einer verhängten Sperrfrist krankenversichert?
 Links 
Arbeitsmarktservice Oberösterreich


AK Vorarlberg AK Tirol AK Tirol AK Wien AK Kärnten AK Salzburg AK Oberösterreich AK Steiermark AK Niederösterreich AK Burgenland
AK-Portal
 Warenkorb (leer)
 AKOÖ Bezirksstellen
Abfertigungs-Rechner
 Ratgeber & Servicerechner
 Der Rechtsexperte informiert
Kontakt & Beratung
Broschüren
Newsletter
Links für Arbeitnehmer