 |
|
 |
 |
 |
|
|
Arbeitslosengeld
|
|
|
 |
Antragstellung beim Arbeitsmarktservice
|
Sie sollten Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld möglichst unverzüglich persönlich beim Arbeitsmarktservice geltend machen, da das Arbeitslosengeld frühestens mit dem Tag der Antragstellung zuerkannt wird.
Die Arbeitslosmeldung ist schon während der Kündigungsfrist per Internet unter www.ams.or.at (weiter mit dem Link "next job") möglich.
Der Vorteil ist, dass Sie bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit über Stellenangebote informiert werden. Weiters haben Sie ab Beginn der Arbeitslosigkeit 7 Tage Zeit für den Antrag auf Arbeitslosengeld. |
Achtung
|
| Der Antrag muss in den ersten 7 Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit persönlich gestellt werden! |
Wo müssen Sie den Antrag stellen
|
| Zuständig ist jenes Arbeitsmarktservice, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz bzw. Ihren ständigen Aufenthalt haben. |
Bringen Sie beim ersten Besuch des AMS folgende Unterlagen mit:
- Meldezettel bzw. Auszug aus dem Melderegister
- Personaldokument (z.B. Geburtsurkunde, Lichtbildausweis)
- bei unversorgten Kindern auch deren Geburtsurkunden
- bei Alimentationszahlungen für Kinder die Bescheinigung über die Zahlungen
- E-Card.
|
| Die Prüfung der Dokumente erfolgt in der Regel aber erst bei der Antragsrückgabe. Wenn Sie den Antrag zurückbringen, müssen Sie auch eine Arbeitsbescheinigung vorlegen. Sie wird Ihnen vom Arbeitgeber ausgestellt und enthält Angaben zu Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses, zur Beendigungsart und Ansprüchen wie Kündigungsentschädigung. Im Antragsformular, das Sie vom Arbeitsmarktservice erhalten, sind alle benötigten Dokumente aufgelistet. |
|
|
 |
 |
 |
|
 |