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Arbeitslosengeld  

Jeder unselbständig Erwerbstätige und jeder freie Dienstnehmer, der ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt, hat bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 349,01 monatlich brutto (Stand 2008). Ab 1.1.2009 haben auch selbständig Erwerbstätige die Möglichkeit, sich im Rahmen eines "Opting-In-Modells" gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern zu lassen.

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Dauer des Arbeitslosengeld-Anspruches  2
So beantragen Sie das Arbeitslosengeld  3
Höhe des Arbeitslosengeldes  4

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 FAQ 
Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich das Beschäftigungsverhältnis selbst gelöst habe?
Warum bekomme ich das Arbeitslosengeld nicht sofort nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses?
Verliere ich mein Arbeitslosengeld, wenn ich eine Beschäftigung nicht angenommen oder einen Kursbesuch abgelehnt habe?
Bin ich während einer verhängten Sperrfrist krankenversichert?
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