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Arbeitslosengeld
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Jeder unselbständig Erwerbstätige und jeder freie Dienstnehmer, der ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielt, hat bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 349,01 monatlich brutto (Stand 2008). Ab 1.1.2009 haben auch selbständig Erwerbstätige die Möglichkeit, sich im Rahmen eines "Opting-In-Modells" gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern zu lassen.
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