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Der Mobile Gesundheits-Check
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Arbeitsmedizinische Untersuchungen
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Um die Gesundheitsbelastung der betroffenen Mitarbeiter/-innen so gering wie möglich zu halten müssen Arbeitnehmer/-innen, die bestimmte gesundheitsschädigende Tätigkeiten ausüben, regelmäßig medizinisch untersucht werden.
Die Arbeitgeber/-innen müssen den Beschäftigten Gelegenheit geben, diese erforderlichen Untersuchungen während der Arbeitszeit durchführen zu können. |
Arten von Untersuchungen
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| Eine Untersuchung MUSS durchgeführt werden, wenn pro Tag mindestens 1 Stunde mit den gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, (bei eindeutig krebserzeugenden Arbeitsstoffen besteht eine Untersuchungspflicht auch bei einer Belastungsdauer von weniger als einer Stunde täglich). |
- Eignungsuntersuchung
Eignungsuntersuchung ist vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen (in Abhängigkeit vom gefährlichen Stoff bzw. der gefährlichen Tätigkeit)
- Folgeuntersuchungen
Folgeuntersuchungen sind in regelmäßígen Abständen durchzuführen (in Abhängigkeit vom gefährlichen Stoff bzw. der gefährlichen Tätigkeit
- Untersuchungen bei Lärmeinwirkung
Verpflichtend bei einer Lärmbelastung ab einem Wert von 85 Dezibel, anzubieten von der Arbeitergeberin/vom Arbeitgeber ab einem Wert von 80 Dezibel
- Sonstige besondere Untersuchungen
Arbeitgeber/-innen müssen Arbeitnehmer/-innen auf deren eigenen Wunsch bei folgenden Einwirkungen Untersuchungen ermöglichen:
- eindeutig krebserzeugende Arbeitsstoffe, sofern keine Eignungs- und Folgeuntersuchung vorgesehen ist
- biologische Arbeitsstoffe der Gruppe 2, 3 und 4
- Nachtarbeit
- Vibrationen ab einem gewissen Auslösewert
- Bildschirmarbeit
Wer regelmäßig am Bildschirm arbeitet (durchgehend 2 Stunden oder insgesamt mindestens 3 Stunden täglich) hat das Recht auf eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens, und zwar vor Aufnahme der Tätigkeit sowie anschließend in Abständen von 3 Jahren und weiters bei Auftreten von Sehbeschwerden, die auf die Bildschirmarbeit zurückgeführt werden können. Diese Untersuchungen sind von der Arbeitgeberin / vom Arbeitgeber anzubieten und zu bezahlen.
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