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Vorsicht beim Buchen von Maturareisen  

Schon jetzt werden die Maturantinnen und Maturanten von verschiedenen Maturareiseanbietern kontaktiert. Mit bunten Prospekten und Videos machen sie Lust auf Urlaub und Party.
Viele Anfragen aus der Vorsaison zeigen, dass mit dem Recht der jungen Konsumentinnen und Konsumenten nicht immer sorgsam umgegangen wird.

Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, sollte bereits vor der Buchung auf einige wichtige Punkte geachtet werden:

  • Mehrere Angebote einholen und die Preise und Leistungen der verschiedenen Anbieter vergleichen.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen anfordern und vor der Buchung genau durchlesen.

  • Eine Reisestornoversicherung übernimmt anfallende Stornokosten, wenn die Reise z.B. wegen Krankheit oder Unfall nicht angetreten werden kann. Ein Abschluss einer solchen Versicherung ist daher ratsam. Auch hier die Versicherungsbedingungen vor dem Vertragsabschluss genau durchlesen, um abzuklären, welche Stornogründe wirklich versichert sind.

  • Alle Sondervereinbarungen wie Bettenanzahl der Zimmer, Meerblick, Balkon, etc sollten schriftlich als Vertragsbestandteil und nicht als bloßer "Kundenwunsch" auf der Buchungsbestätigung festgehalten werden.

  • Nachträgliche Reisepreiserhöhungen (z.B.: aufgrund gestiegener Treibstoffpreise) sind meistens nicht erlaubt. Sollte ein Veranstalter dennoch auf Bezahlung bestehen, sollte die Zahlung nur unter Vorbehalt erfolgen.

  • Bei Mängeln am Urlaubsort sofort reklamieren und die gebuchte Leistung fordern. Können die Mängel nicht behoben werden, sollte unbedingt eine schriftliche Bestätigung des Reiseleiters eingeholt werden. Fotos oder Videos, die die Mängel dokumentieren sind bei der Reklamation sehr hilfreich.

  • Nach Rückkehr von der Reise müssen umgehend die aufgetretenen Mängel dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt und eine Reisepreisminderung gefordert werden.


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