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 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Krankheit & Pflege | E-card Gebühr
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E-card Gebühr  

Das Serviceentgelt für die e-card ist immer im November fällig. Die Gebühr von 10 Euro wird vom Dienstgeber eingehoben, und zwar für die eigene e-card und für die von mitversicherten Ehepartnern oder LebensgefährtInnen. Von der Gebühr befreit sind mitversicherte Kinder und PensionistInnen.

E-card Gebühr: einmal im Jahr

Haben Sie mehrere Dienstgeber, wird die Gebühr auch mehrmals eingehoben. Aber einmal zahlen genügt. Heben Sie sich daher die November-Lohnzettel gut auf, denn sie können bares Geld wert sein.

Und so geht’s: Sie schicken Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag zur Gebietskrankenkasse, und die zu viel bezahlten Gebühren werden rückerstattet.

E-card gilt für alle VertragsärztInnen

Die e-card gilt für alle VertragsärztInnen in Österreich, in allen EU-Staaten, in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz. Die Karte, die Sie haben, bleibt weiterhin gültig. Sie bekommen nicht jedes Jahr eine neue.

Wenn Sie die Karte beim Arzt- oder Spitalsbesuch nicht dabei haben, genügt zur Behandlung auch Ihre Sozialversicherungs-nummer. Wichtig ist, dass Sie die e-card jedenfalls nachbringen. Wenn die Karte verloren oder gestohlen wurde, rufen Sie sofort die Telefonnummer der e-card Serviceline: 050 124 33 11

 Musterbrief 
Rückerstattung der e-card Gebühr (rtf/8Kb)
 Links 
Alles zur e-card!
Wissenwertes zur e-card der OÖGKK


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