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Gebührenbefreiungen für Arbeitslose  

Rundfunkgebühr, Telefonzuschuss

Dass Pensionistinnen und Pensionisten um eine Befreiung von der Rundfunkgebühr und um einen Telefonzuschuss ansuchen können, ist weithin bekannt. Aber nur wenige wissen, dass dies auch für Arbeitslose gilt.

Welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind, darüber informiert Sie unser Info-Blatt. Einzureichen ist der Antrag bei ORF-GIS, Postfach 1000, 1051 Wien.

Rezeptgebühr

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch eine Befreiung von der Rezeptgebühr. Welche das sind, erfahren Sie bei der OÖGKK. Die Befreiung muss bei der Gebietskrankenkasse beantragt werden.

ACHTUNG: Arbeitslose ermitteln die Einkommensgrenze folgendermaßen: Arbeitslosengeld x 12 : 14.

 Download 
Info-Blatt zur Befreiung der Rundfunkgebühren (pdf/23 kb)
 Links 
Rundfunkgebühr - Befreiung: Wer? Wie?
OÖGKK - Befreiung der Rezeptgebühr
Informationsblatt der OÖGKK zur Rezeptgebührenbefreiung


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