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Gebührenbefreiungen für Arbeitslose
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Rundfunkgebühr, Telefonzuschuss
Dass Pensionistinnen und Pensionisten um eine Befreiung von der Rundfunkgebühr und um einen Telefonzuschuss ansuchen können, ist weithin bekannt. Aber nur wenige wissen, dass dies auch für Arbeitslose gilt.
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| Welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind, darüber informiert Sie unser Info-Blatt. Einzureichen ist der Antrag bei ORF-GIS, Postfach 1000, 1051 Wien. |
Rezeptgebühr
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Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch eine Befreiung von der Rezeptgebühr. Welche das sind, erfahren Sie bei der OÖGKK. Die Befreiung muss bei der Gebietskrankenkasse beantragt werden.
ACHTUNG: Arbeitslose ermitteln die Einkommensgrenze folgendermaßen: Arbeitslosengeld x 12 : 14. |
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