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 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Krankheit & Pflege | Pflegefreistellung
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Pflegefreistellung  

Wenn Sie wegen der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen nicht arbeiten gehen können, haben Sie Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung.

Den Anspruch auf Pflegefreistellung haben Sie sofort nach Antritt des Arbeitsverhältnisses.
Als Erkrankung gelten nicht nur akute oder plötzlich auftretende Krankheiten. Entscheidend ist die Pflegebedürftigkeit, die auch durch ein chronisches Leiden verursacht sein kann.

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 FAQ 
Kann ich die Freistellung auch stundenweise nehmen?
Wann muss ich meinen Chef über die Freistellung informieren?
Wie muss ich die Pflegebedürftigkeit nachweisen?
Erhalte ich Pflegefreistellung, wenn ich mein Kind ins Spital begleite?
Habe ich Anspruch auf eine zweite Woche Pflegefreistellung?
 Broschüre 
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