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Sicherheit bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten auf Flachdächern
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Flachdächer müssen mitunter zu Reinigungs- und Wartungsarbeiten (z.B. bei Reinigung, Service technischer Aufbauten, Schneeräumung) von eigenen oder betriebsfremden Arbeitnehmer/-innen begangen werden.
Absturzgefahr besteht bei solchen Arbeiten insbesondere im Randbereich der Dächer und bei Dachelementen (zB Lichtkuppeln), die nicht nachweislich durchtrittssicher sind. Bezüglich nicht-durchbruchsicherer Dachelemente verweist der Erlass auf eine Checkliste der AUVA.
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| Der jüngste Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit stellt dar, welche Strategien zur Sicherung gegen Absturz bei der Durchführung von Reinigungs- und Wartungsarbeiten auf Flachdächern bestehen und regelt die Evaluierung in diesem Bereich, die Unterweisung der Beschäftigten, erforderliche technische Schutzmaßnahmen und die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung sowie die Koordination bei der Beauftragung von Fremdunternehmen. Für Bauarbeiten ist der Erlass nicht anzuwenden. |
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