Meine Rechte als Konsument/-in

Was darf ich ohne Zustimmung der Eltern kaufen?

Mit 18 Jahren sind Sie voll geschäftsfähig und können alle Geschäfte abschließen, die Sie wollen. Und was ist davor?

Unter 7 Jahren sind nur kleine Alltagsgeschäfte erlaubt, zum Beispiel eine Wurstsemmel kaufen.

Zwischen 7 und 14 Jahren können Sie schon Geschäfte mit höheren Preisen abschließen, wenn ein Elternteil zustimmt. Wird Ihnen ein Geschenk angeboten, können Sie selbst bestimmen, ob Sie es annehmen wollen. Das gilt aber nicht für Geschenke, die später Kosten verursachen.

Sind Sie zwischen 14 und 18 Jahre alt, dürfen Sie mit ihrem Taschengeld oder ihrem selbst verdienten Geld einkaufen. Geht es aber um Waren, die Sie sich eigentlich gar nicht leisten können, so brauchen Sie die Zustimmung der Eltern, damit das Geschäft gültig wird. Stimmen die Eltern nicht zu, können Sie das bereits angezahlte Geld von der Händlerin/vom Händler zurückverlangen.

Piercings & Tatoos

Über Eingriffe in ihren Körper können Sie grundsätzlich ab dem 15. Lebensjahr selbst entscheiden. Sind allerdings schwere, nachhaltige Folgen möglich, brauchen Sie die Zustimmung eines Elternteils. Das wird bei Piercings und Tatoos der Fall sein. Das Stechen eines Ohrrings werden Sie mit diesem Alter aber schon selbst entscheiden können.

Mopedfahren

Ein Moped lenken darf,

  • wer einen Mopedausweis hat oder

  • wer einen Führerschein einer beliebigen Klasse besitzt oder

  • wer mindestens 24 Jahre alt ist.
Mopedausweis mit 16 – 8-stündiger Theoriekurs u. Mopedprüfung
Mopedausweis mit 15 – zusätzlich weitere 6 Praxisstunden

Autofahren/Führerscheinerwerb

Die praktische Fahrprüfung kann frühestens am Tag des 18. Geburtstages abgelegt werden. Die Ausbildung selbst kann aber schon ein halbes Jahr davor begonnen werden.

Beim L17 kann die Ausbildung ab dem 16. Geburtstag begonnen werden. Die Fahrprüfung ist dann schon am 17. Geburtstag möglich.
Die Ausbildung zum Erwerb des L17 ist komplexer und besteht aus einem theoretischen sowie aus einem praktischen Teil, der teils über die Fahrschule absolviert wird und zusätzlich Ausbildungsfahrten (3.000 km) mit einem privaten Begleiter umfasst. Weitere Infos unter: www.arboe.or.at

Rauchen und Alkohol

Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürfen Alkohol und Tabakwaren erworben werden. Eine Ausnahme bilden gebrannte alkoholische Getränke – auch in Form von Mischgetränken.

Übernachtung in Hotels oder Jugendherbergen

Ab dem vollendetem 14. Lebensjahr erlaubt.
Davor nur in Begleitung einer Aufsichtsperson oder mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

Fortgehen

Ab 16 Jahren ist Ausgehen ohne zeitliche Einschränkung erlaubt.
Unter 14 Jahren dagegen nur bis 22 Uhr und mit 14 und 15 Jahren bis 24 Uhr. Wer länger ausbleiben will, kann dies nur, wenn eine Aufsichtsperson dabei ist.