EU-Lenkzeitverordnung für LKW- und Busfahrer in Kraft

Die vom Europäischen Parlament beschlossene Lenkzeitverordnung 561/2006/EG ist mit 11.4.2007 in Kraft getreten. Da es sich um eine Verordnung handelt, ist sie ab sofort in allen Mitgliedsstaaten gültig. Ab sofort werden also Lenkzeitüberschreitungen, egal in welchem Mitgliedsstaat sie erfolgen, sanktioniert. Die Strafen, deren Höhe in Österreich bis zu 5000 EUR betragen, sind von den Fahrerinnen und Fahrern selbst zu bezahlen!

Um die sozialen Bedingungen für Kraftfahrer/-innen und die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, wurden die maximale Lenkzeit pro Tag, pro Woche und pro Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Wochen festgelegt. Auch wurde nun genau festgelegt, wann Fahrtunterbrechungen jeweils erforderlich sind: Ab sofort müssen Fahrerinnen und Fahrer nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten einlegen. Die maximale Tageslenkzeit darf nicht länger als 9 Stunden sein. Zusätzlich darf die tägliche Lenkzeit höchstens zweimal pro Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden. Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 Stunden betragen.

Die maximale Wochenlenkzeit wurde mit höchstens 56 Stunden bzw. maximal 90 Stunden als summierte Gesamtlenkzeit während zwei aufeinander folgenden Wochen festgelegt.
Zusätzlich sind die Arbeitzeitgrenzen nach dem Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit dem Kollektivvertrag einzuhalten!

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