|
|
Ältere Männer können Arbeitslosenbeitrag zurückfordern!
|
|
|
 |
Rückerstattung beantragen!
|
| Bei der Vorgangsweise für die Rückforderung der Beiträge ist zu unterscheiden: |
- Bei noch laufend im Betrieb Beschäftigten muss der Arbeitgeber einen Antrag auf Rückerstattung beim zuständigen Sozialversicherungsträger (GKK, BVA, ua) einbringen. Den rückverrechneten Dienstnehmeranteil an der Arbeitslosenversicherung muss der Dienstgeber Arbeitnehmern bei der nächsten Lohn- oder Gehaltszahlung auszahlen.
- Dienstnehmer, die nicht mehr beim selben Arbeitgeber sind oder im relevanten Zeitraum bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren, müssen selbst einen Antrag auf Rückerstattung beim zuständigen Sozialver-sicherungsträger (GKK, BVA, ua) stellen. Dazu dient das Formular "Rückerstattung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages" in der Infobox.
|
Da bei der Auszahlung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge an die Arbeitnehmer keine Lohnsteuer einbehalten wird, kommt es in dem Jahr der Rückerstattung zu einer Steuernachzahlung im Zuge der Plichtveranlagung. Details dazu finden Sie unter steuerliche Auswirkungen.
Die Arbeitslosenversicherung bleibt trotz Rückerstattung automatisch bestehen, wird für die betroffenen Arbeitnehmer aber aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik getragen. |
|