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Ältere Männer können Arbeitslosenbeitrag zurückfordern!
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Vollversicherte männliche Arbeitnehmer, die seit 1. Jänner 2004 zwischen dem 56. und 58. Geburtstag Arbeitslosenversicherung bezahlt haben, können ihre Beiträge zurückfordern.
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| Anlass ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes, das Männer ab Vollendung des 56. Lebensjahres vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) befreit. Der VwGH stellte fest, dass die Regelung, wonach der Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei Männern erst ab Vollendung des 58. Lebensjahres, bei Frauen hingegen ab Vollendung des 56. Lebensjahres aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik getragen wird, diskriminierend und gleichheitswidrig ist. |
- Betroffen von der Rückerstattung sind (zumindest kurzfristig) vollversicherte Männer der Geburtsjahrgänge vom 1.1.1946 zu jenen, die heuer 56 Jahe alt geworden sind.
- Rückholbar sind jene Beiträge, die von den Betroffenen seit 1.1.2004 bezahlt wurden.
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