Das ideale Zahlungsmittel für Ihren Urlaub
Wenn man in den Urlaub fährt, stellt sich immer wieder die Frage nach der optimalen Reisekasse: Wie viel Bargeld soll ich mitnehmen, soll ich zu Hause oder im Urlaubsland wechseln, mit Kredit- oder Bankomatkarte zahlen oder etwa Reiseschecks mitnehmen? Die Arbeiterkammer OÖ hat die Kosten der einzelnen Zahlungsmittel verglichen und Tipps für Reisende erstellt.
Reisende sollten sich nie auf nur ein Zahlungsmittel verlassen. In die Reisekasse gehören neben Bargeld auch Bankomat- und Kreditkarte. Sehr sicherheitsbewusste Konsumenten können auch Reiseschecks mitnehmen.
Geldwechseln
Für das Geldwechseln verlangen die meisten Banken 1,5 % des gewechselten Betrages als Provision. Durch die Mindestspesen von € 1,50 (Oberbank) bis € 4,70 (Bank Austria Creditanstalt) wird die Beschaffung von kleinen Beträgen teuer.
Reiseschecks
zählen zu den sichersten – allerdings auch teuersten – Zahlungsmitteln, da bei Verlust oder Diebstahl sofort Ersatz im Urlaubsland geleistet wird. Eine moderne Alternative zu Reiseschecks sind wiederaufladbare Wertkarten.
Kreditkarten
eignen sich zum Bezahlen von Rechnungen. Für Visa und MasterCard gibt es weltweit die meisten Akzeptanzstellen. Im Euro-Raum sind Transaktionen kostenlos, in den übrigen Ländern werden 1 Prozent Spesen verrechnet.
Bankomatkarte (Maestro-Karte)
Die Geldbehebung am Bankomat und das bargeldlose Zahlen an Bankomatkassen ist innerhalb der Euro-Zone kostenlos. Es fallen lediglich Buchungsgebühren an, die entweder in einem Kontoführungspauschale enthalten sind oder einzeln verrechnet werden. Außerhalb der Euro-Zone kostet die Behebung 0,75 Prozent zuzüglich 1,82 Euro und das bargeldlose Zahlen 0,75 Prozent plus 1,09 Euro.
Prepaid-Karten (wiederaufladbare Wertkarte)
Paylife/Maestro und VISA Austria bieten sogenannte Prepaid-Karten an. Diese müssen im Vorhinein mit einem Guthaben aufgeladen werden. Ein eigenes Bankkonto ist für die Ausstellung einer Prepaid-Karte nicht erforderlich. Mit seinem persönlichen PIN-Code kann der Karteninhaber mit dem aufgeladenen Guthaben wie mit der herkömmlichen Bankomatkarte bezahlen oder Bargeld beheben. Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Kunde nur, wenn die Karte nicht sorgfältig verwahrt wurde. Die Haftungsgrenze ist in diesem Fall die Höhe des Guthabens.
zum SeitenanfangDie AK empfiehlt
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank über das Behebungs- und Zahlungslimit Ihrer Karten.
Notieren Sie sich Notruf-Nummern, Kontonummer, Bankleitzahl und Folgenummer Ihrer Karten, um bei Verlust/Diebstahl eine rasche Sperre veranlassen zu können.

