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Rund-um-die-Uhr-Betreuung
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Förderungen
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| Zur Unterstüzung der 24-Stunden-Betreuung daheim durch unselbständige (und selbständige) Betreuungskräfte gibt es seit 1.7.2007 folgende Förderungsmöglichkeiten: |
- Bis zu € 800,-- pro Monat:
wenn die Betreuung in Form eines Arbeitsverhältnisses erfolgt.
- Bis zu € 225,-- pro Monat:
wenn die Betreuung auf Basis von Werkverträgen erfolgt.
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Voraussetzungen
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In jedem dieser Fälle muss die Betreuung auf der Grundlage der Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.
Für die Förderung muss mindestens Bundes- oder Landespflegegeld der Stufe 3 bezogen werden und eine 24-Stunden-Betreuung notwendig sein. Ab Stufe 5 wir dieser Betreuungsumfang generell angenommen. Bei Stufe 3 und 4 ist eine (fach)ärztliche Bestätigung vorzulegen. |
Weitere Informationen und Anträge
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| betreffend Ansuchen um Förderungen erhalten Sie bei der Landesstelle des Bundessozialamtes unter der Telefonnummer 0800/220303 (aus ganz Österreich kostenlos) oder auf www.pflegedaheim.at" |
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