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 Pfad: Home | Arbeit & Recht | Krankheit & Pflege | Rund um die Uhr Betreuung
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Rund-um-die-Uhr-Betreuung  

Förderungen

Zur Unterstüzung der 24-Stunden-Betreuung daheim durch unselbständige (und selbständige) Betreuungskräfte gibt es seit 1.7.2007 folgende Förderungsmöglichkeiten:

  • Bis zu € 800,-- pro Monat:
    wenn die Betreuung in Form eines Arbeitsverhältnisses erfolgt.
  • Bis zu € 225,-- pro Monat:
    wenn die Betreuung auf Basis von Werkverträgen erfolgt.

Voraussetzungen

In jedem dieser Fälle muss die Betreuung auf der Grundlage der Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.

Für die Förderung muss mindestens Bundes- oder Landespflegegeld der Stufe 3 bezogen werden und eine 24-Stunden-Betreuung notwendig sein. Ab Stufe 5 wir dieser Betreuungsumfang generell angenommen. Bei Stufe 3 und 4 ist eine (fach)ärztliche Bestätigung vorzulegen.

Weitere Informationen und Anträge

betreffend Ansuchen um Förderungen erhalten Sie bei der Landesstelle des Bundessozialamtes unter der Telefonnummer 0800/220303 (aus ganz Österreich kostenlos) oder auf www.pflegedaheim.at"

zurück Seite Seite 1 Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Arbeitnehmer/-innen Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch selbständige Betreuungskräfte
Förderungen


 Links 
BMWA - Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte (OÖ)
BMSK - Plattform für pflegende Angehörige
Das Sozialministerium informiert: 24-Stunden-Betreuung zu Hause (pdf/1.693 kb)


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