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Frankfurter Tabelle  

Oft lassen sich die Probleme am Urlaubsort nicht beheben.

Diese Mängel können nach Beendigung der Reise beim Veranstalter über das vermittelnde Reisebüro geltend gemacht werden.

Die Reklamation sollte schriftlich erfolgen!

Die Reklamation sollte schriftlich erfolgen und alle Kritikpunkte detailliert enthalten. Fordern Sie eine Reisepreisminderung in bar. Hilfreich bei der Bewertung der Probleme ist die angeführte Frankfurter Tabelle. Dort finden Sie die häufigsten Mängel und die dazugehörigen Preisminderungssätze in Prozent, ausgehend vom Gesamtreisepreis.

 Download 
Frankfurter Tabelle / Frankfurter Liste (pdf/40 kb)


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