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Preisauszeichnung
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Wenn Sie als Konsument Preisvergleiche machen möchten, ist es notwendig vor dem Kauf über die verlangten Preise auch informiert zu werden.
Waren, die sichtbar - d.h. in Schaufenstern, in Schaukästen, auf Verkaufsständen, innerhalb und außerhalb der Geschäftsräume - angeboten werden, müssen ausgezeichnet werden.
Nicht aber rezeptpflichtige Arzneimittel, die preisgeregelt sind, sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten.
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