Mitarbeiterbeteiligungen sind kein Ersatz für ordentliche Lohnerhöhungen
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Mit den Vor- und Nachteilen von Mitarbeiterbeteiligungen setzten sich gestern in Linz 80 Teilnehmer/-innen an einem AK-Symposium auseinander. Fazit von AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: "Mitarbeiterbeteiligungen sind kein Instrument für alle. Die Sinnhaftigkeit muss von Fall zu Fall beurteilt werden. Auf keinen Fall dürfen sie als Ersatz für kollektivvertragliche Lohn- und Gehaltsverhandlungen dienen."
Mitarbeiterbeteiligungen werden als Mittel zur Bindung von Arbeitnehmer/-innen an das Unternehmen oder gar als Rezept gegen die wachsende Ungleichheit der Einkommensverteilung propagiert. Was aber können Mitarbeiterbeteiligung tatsächlich leisten und wo gibt es unerwünschte Folgen? Experten/-innen und Praktiker/-innen aus Wissenschaft, Gewerkschaft und Unternehmen tauschen dazu beim gestrigen Symposium ihre Positionen und Erfahrungen zum Thema aus. Gemeinsamer Tenor: Mitarbeiterbeteiligung ist kein allgemein gültiges Rezept. Die Diskussion muss immer am konkreten Einzelfall geführt werden.
Sonderfall voestalpine AG
Im Idealfall sind mit der Beteiligung am Unternehmenskapital wirtschaftliche Mitbestimmungsrechte für die Belegschaft verbunden. Max Stelzer, Assistenz des Konzernbetriebsrates der voestalpine AG präsentierte das Voest-Mitarbeiter-Beteiligungsmodell als Beispiel. Mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent an den Aktien, deren Stimmrechte gebündelt ist, sicherten sich die Voest-Mitarbeiter/-innen dadurch im Zuge der Privatisierung wichtige Mitspracherechte. Bei der Oberbank AG hält eine Mitarbeitergenossenschaft 4,1 Prozent der Aktien. Das beteilige die Mitarbeiter am Erfolg und fördere die Identifikation mit dem Unternehmen, sagte Genossenschafts-Vorstand Alexander Schall, der das Modell bei der Veranstaltung präsentierte.
Kapitalbeteiligung nur für Minderheit leicht möglich
Allerdings: Solche Modelle sind nur für Belegschaften börsennotierter Kapitalgesellschaften relativ leicht zu verwirklichen, das sind in Österreich nur rund 13 Prozent der Arbeitnehmer/-innen.
Betriebsrat Robert Kuhn stellte das Mitarbeiter-Beteiligungsmodell der Linzer Hitzinger GmbH vor, das in der Notlage eines Konkurses gestartet und in enger Kooperation mit dem Betriebsrat entwickelt wurde. Beim Verkauf der Firma übernahmen die verbleibenden Mitarbeiter 20 Prozent der Firmenanteile, um ihre eigenen Arbeitsplätze zu sichern. Krisensituation sollten aber keineswegs grundsätzlich Anlass für Mitarbeiterbeteiligungen sein, betonte auch Kuhn.
Anders als Kapitalbeteiligungen sind Gewinnbeteiligungen zu beurteilen. Immerhin 30 Prozent der österreichischen Arbeitnehmer/-innen sind derzeit in irgendeiner Form am Gewinn ihrer Unternehmen beteiligt. "Das ist prinzipiell zu begrüßen, kann aber nur eine Ergänzung zur kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen sein. Auf keinen Fall dürfen Gewinnbeteiligungen dazu führen, die Lohnfindung rein auf die betriebliche Ebene zu verlagern", erteilt AK-Präsident Kalliauer entsprechenden Bestrebungen von Unternehmern eine klare Absage.
AK gegen zusätzliche steuerliche Förderung
Und da sowohl Mitarbeiter-Beteiligungen als auch Gewinnbeteiligungen nur für eine Minderheit der Beschäftigten in Österreich in Frage kommen, lehnt die AK auch weitere steuerliche Förderungen solcher Modelle ab. Erstrebenswert wäre hingegen aus AK-Sicht eine Absicherung von Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen gegen Kursverluste.
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