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02.01.2008
Anhebung der Zuverdienstgrenze

Es ist eine Zuverdienstgrenze zu beachten. Sie beträgt ab 2008 € 16.200,-- pro Kalenderjahr, soferne das ganze Jahr Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Bei kürzerer Bezugsdauer wird aliquotiert. So ist zum Beispiel bei neunmonatigem Bezug der Zuverdienst € 12.1500,-- (€ 16.200,-- : 12 x 9).

Für Arbeiter/-innen und Angestellte gilt als Richtwert ein durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen von € 1.265,--.

Wird die Zuverdienstgrenze überschritten, wird das Kinderbetreuungsgeld ab 2008 nur um den Betrag der Überschreitung gekürzt.

Beispiel: Überschreitet der beziehende Elternteil die Zuverdienstgrenze um € 800,-- sind nur mehr € 800,-- rückzuzahlen.

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