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Kinderbetreuungsgeld
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| 02.01.2008 |
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Anrechnung ausländischer Familienleistungen
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Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ruht, soweit Anspruch auf eine vergleichbare ausländische Leistung besteht, in Höhe der ausländischen Leistung. Ist die ausländische Leistung höher, aber ein kürzerer Bezugszeitraum, wird dies beim anschließenden Kinderbetreuungsgeldbezug berücksichtigt.
Achtung:
Eltern und Kinder, die keine österreichischen Staatsbürger sind, müssen einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel haben oder anerkannter Flüchtling nach dem Asylgesetz 2005 sein. |
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