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Veranlagung der Abfertigung durch betriebliche Vorsorgekassen  

Während das alte Abfertigungsrecht aus einer gesetzlich geregelten Leistung des Arbeitgebers besteht, handelt es sich beim neuen Abfertigungsrecht um ein beitragsorientieres und damit kapitalfinanziertes Kassenmodell: Bei der Abfertigung neu verbleibt das Geld, das für die Abfertigung angespart wird, nicht mehr im Betrieb, sondern wird ausgelagert. Betriebliche Vorsorgekassen bieten den Unternehmen dafür ihre Dienste an.

Eine Übersicht von betrieblichen Vorsorgekassen finden Sie in der Infobox.

Betriebliche Vorsorgekassen (BV-Kassen) verwalten und veranlagen die Beiträge

BV-Kassen sind Kreditinstitute nach dem Bankwesengesetz mit einem einzigen Geschäftsbereich. Dieser ist die Verwaltung und Veranlagung der Abfertigungsbeiträge. Der Aufsichtsrat der in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder GesmbH errichteten BV-Kasse besteht aus 4 Kapital- und 2 von der Gewerkschaft nominierten Arbeitnehmervertreter/-innen.

Finanzmarktaufsichtsbehörde, Österreichische Nationalbank und ein eigener Staatskommissär überwachen die BV-Kassen.

Auswahl der BV-Kasse

Jedes Unternehmen muss mit einer BV-Kasse einen Beitrittsvertrag abschließen. Vor Abschluss dieses Vertrages hat das Unternehmen ein Auswahlverfahren durchzuführen, wobei zu unterscheiden ist zwischen Betrieben mit und Betrieben ohne Betriebsrat.

Mit Betriebsrat

Mit dem Betriebsrat ist eine Betriebsvereinbarung über die Auswahl der BV-Kasse abzuschließen. Kommt eine solche nicht zustande, ist die Schlichtungsstelle nach dem Arbeitsverfassungsgesetz anzurufen. Die Entscheidung der Schlichtungsstelle gilt als Betriebsvereinbarung

Ohne Betriebsrat

Der Arbeitgeber hat jedem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen, welcher BV-Kasse er beitreten möchte. Er kann dieser Kasse beitreten, wenn nicht 1/3 der Arbeitnehmer binnen zwei Wochen widerspricht. Erfolgt ein solcher Einspruch, hat der Arbeitgeber eine andere Kasse vorzuschlagen. Die Arbeitnehmer können zur Beratung über diesen Vorschlag die Gewerkschaft beiziehen. Kommt keine Einigung zustande, kann die Schlichtungsstelle angerufen werden.

Kriterien für die Auswahl der Kasse

sind Kosten, Zinsgarantie, Veranlagungsinstrumente und -politik, die Möglichkeit zum Kassenwechsel und die Servicequalität. Als Entscheidungsgrundlagen dienen Beitrittsanbote und Veranlagungsbestimmungen der BV-Kassen.

 AK Interaktiv 
Abfertigungsrechner
 Download 
Mitbestimmung bei der Auswahl von BV-Kassen (pdf/28 kb)
 Links 
APK-Mitarbeitervorsorgekasse AG
BAWAG Allianz Mitarbeitervorsorgekasse AG
BONUS Mitarbeitervorsorgekassen AG
BUAK Mitarbeitervorsorgekasse GmbH
Niederösterreichische Vorsorgekassen AG
ÖVK Vorsorgekasse
VBV-Mitarbeitervorsorgekasse AG
Victoria Volksbanken Mitarbeitervorsorgekasse AG


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