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Versicherungsmöglichkeiten bei Pflege naher Angehöriger
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Personen, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind, um einen nahen Angehörigen bzw. eine nahe Angehörige zu pflegen oder zu betreuen, können sich zu begünstigten Bedingungen in der Pensionsversicherung freiwillig versichern und somit Pensionsversicherungszeiten erwerben. Dabei stehen drei Varianten zur Auswahl: einerseits die begünstigte Weiterversicherung, die an Vorversicherungszeiten anschließt, weiters die Selbstversicherung, die auch neben einer bereits bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden kann und andererseits die begünstigte Selbstversicherung für die Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes. Darüber hinaus wirken Pflegezeiten unter bestimmten Umständen rahmenfristerstreckend in der Arbeitslosenversicherung.
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