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Versicherungsmöglichkeiten bei Pflege naher Angehöriger
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Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
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| Die begünstigte Weiterversicherung hängt von folgenden Voraussetzungen ab: |
- es müssen Vorversicherungszeiten bestehen (in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Versicherungsmonate; in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Versicherungsmonate pro Jahr oder 60 Versicherungsmonate vor Antragstellung),
- bei der zu pflegenden Person muss es sich um einen nahen Angehörigen bzw. eine nahe Angehörige handeln,
- die zu pflegende Person muss Anspruch auf Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 3 nach § 5 des Bundespflegegeldgesetzes oder nach den Bestimmungen der Landespflegegeldgesetze haben,
- es muss eine gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch diese Pflege vorliegen und
- die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen.
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Beginn und Ende
- Die Weiterversicherung beginnt mit dem Zeitpunkt, den der oder die Versicherte wählt (bis 12 Monate rückwirkend möglich); spätestens jedoch mit dem Monatsersten nach Antragstellung.
- Die Weiterversicherung endet, wenn die Voraussetzungen wegfallen (zB Beginn einer Pflichtversicherung), mit einer Austrittserklärung zum Letzten eines Kalendermonates oder mit dem Ende des letzten bezahlten Monates, wenn für 6 aufeinanderfolgende Monate keine Beiträge bezahlt wurden.
- Wichtig: Bei Beendigung der Weiterversicherung kann diese erst fortgesetzt werden, wenn wieder sämtliche Voraussetzungen vorliegen, außer es liegen bereits 60 Versicherungsmonate vor.
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Beiträge
- Für die Höhe des Beitrages in der Weiterversicherung werden die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverdienste aus dem Jahr vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung herangezogen.
- Die Beitragsgrundlage beträgt im Jahr 2008 mindestens € 639,90 und höchstens € 4.585,00.
- Als Beitrag sind monatlich 10,25 % (statt 22,8 %) der Beitragsgrundlage zu bezahlen. Die Mindest- und Höchstbeträge für die freiwillige Weiterversicherung betragen im Jahr 2008 daher monatlich zwischen € 65,59 und € 469,96.
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Wichtig
- Seit 01.07.2007 werden 50 % des Betrages, den die freiwillig versicherte Person zu tragen hat, bei Vorliegen der Pflegestufe 4 des zu pflegenden Angehörigen vom Bund getragen.
- Liegt ein Anspruch auf Pflegegeldstufe 5, 6 oder 7 vor, wird der gesamte Anteil, den die freiwillig versicherte Person zu tragen hat, vom Bund übernommen.
- Diese beiden Begünstigungen sind für längstens 48 Kalendermonate möglich.
- Die begünstigte Weiterversicherung ist innerhalb von 6 Monaten ab Ende der Pflicht- oder Selbstversicherung bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt zu beantragen. Wurden bereits 60 Versicherungsmonate in der Pflichtversicherung erworben, kann der Antrag jederzeit eingebracht werden.
- Die Begünstigung kommt pro Pflegefall nur für eine Person in Betracht. Sie bleibt auch während eines zeitweiligen stationären Krankenhausaufenthaltes der zu pflegenden Person aufrecht.
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