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Versicherungsmöglichkeiten bei Pflege naher Angehöriger  

Anrechnung der Pflegezeiten auf die Rahmenfristerstreckung in der Arbeitslosenversicherung

Die besondere Situation von pflegenden Angehörigen, die aus der Arbeitslosenversicherung ausscheiden, um einen nahen Angehörigen bzw. eine nahe Angehörige oder ein Kind mit Behinderung zu pflegen, wird dadurch berücksichtigt, dass die Rahmenfrist für die Erfüllung der Anwartschaft auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erstreckt wird.

Die Rahmenfrist verlängert sich um Zeiträume der Pflege eines nahen Angehörigen bzw. einer nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld mindestens in Höhe der Stufe 3 oder eines Kindes mit Behinderung, sofern

  • entweder die begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung zur Pflege eines nahen Angehörigen oder
  • eine begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung zur Pflege eines nahen Angehörigen oder
  • eine kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung zur Pflege eines behinderten Kindes

    vorliegt.

zurück Seite Seite 1 Begünstigte Weiterversicherung bei Pflege naher Angehöriger Begünstigte Selbstversicherung bei Pflege naher Angehöriger Begünstigte Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
Anrechnung der Pflegezeiten in der Arbeitslosenversicherung



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