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Jugendkonto - nicht alles ist gratis  

19.02.2008
Mit einem Jugendkonto können auch schon Minderjährige den verantwortungsbewussten Umgang mit dem eigenen Geld lernen. Die heimischen Banken verrechnen für das Konto beinahe keine Kosten. Allerdings können Spesen für Barbehebung, Änderung und Schließung eines Dauerauftrages und Kontoschließung anfallen. Die Kontoschließungsgebühr kann bis zu 15 Euro ausmachen. Falls die Eltern einem Minus am Konto zustimmen können bis zu 12 Prozent Sollzinsen pro Jahr anfallen.

Den Preisvergleich (pdf/12 kb) können Sie downloaden.

Kontoeröffnung von Minderjährigen

Gesetzlich ist eine Kontoeröffnung ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten möglich. Wenn Eltern Einblicke in die Finanzen ihrer Kinder nehmen möchten, brauchen sie eine Zeichnungsberechtigung. Ohne Zeichnungsberechtigung darf die Bank auf Grund des Bankgeheimnisses auch den Eltern keine Auskunft erteilen. In der Praxis empfehlen daher einige Banken die Unterschrift zumindest eines Elternteils als Zeichnungsberechtigter.

Haftung der Eltern

Vorausgesetzt dass Eltern keine Haftungserklärung unterschreiben, haften sie nicht für die Kontoführung ihrer Kinder. Frühere Tests der Arbeiterkammer haben gezeigt, dass die technischen Voraussetzungen der Banken ausreichen, um ein ungewolltes Minus von Jugendlichen zu verhindern. Entscheidend sind die Funktionen der Behebungskarte. Unter 18jährige dürfen nur eine Karte erhalten, mit der sie über das Guthaben verfügen können. Eine Kundenkarte kann nur für die Behebung im Bankfoyer genutzt werden. Der Kontostand wird bei der Behebung überprüft, eine Kontoüberziehung ist ausgeschlossen. Eine Kundenkarte darf ohne Zustimmung der Eltern ausgegeben werden.

Eine Bankomatkarte dürfen Jugendliche ohne eigenes Einkommen laut Gesetz nur mit Einverständniserklärung der Eltern erhalten. Manche Banken verlangen dafür von den Eltern eine Haftungserklärung. Sie müssen dann für ein eventuelles Minus am Konto einstehen. Wenn Eltern eine Haftungserklärung unterschreiben, sollten sie den Behebungsrahmen hinterfragen. Mit einer Bankomatkarte ohne Einschränkung wird bei Offline-Transaktionen und Bezahlen an Bankomatkassen der Kontostand nicht überprüft. Das Konto kann dadurch überzogen werden. Eltern haften für ihre Kinder, wenn sie eine entsprechende Erklärung unterschrieben haben.

Es gibt aber auch Bankomatkarten mit eingeschränkter Funktion. Diese Karte kann nicht zum Bezahlen an Bankomatkassen und bei Offline-Betrieb des Bankomaten verwendet werden. Das Konto kann nicht überzogen werden.

Tipps für Jugendliche und Eltern

  • Nutzen Sie für regelmäßige Zahlungen Dauer-, Abbuchungsaufträge bzw. Einzugsemächtigungen, sie sind meist kostenlos im Gegensatz zu Bareinzahlungen.

  • Vermeiden Sie Barabhebungen.

  • Wenn Eltern Einblick in die Finanzen ihrer Kinder nehmen möchten, benötigen sie eine Zeichnungsberechtigung.

  • Wird eine Bankomatkarte genutzt, sollte das Kartenlimit entsprechend den Bedürfnissen des Jugendkonto-Inhabers individuell vereinbart werden.


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