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AK OÖ nimmt staatlich geförderte Zukunftsvorsorge unter die Lupe
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| 21.02.2008 |
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Die staatlich geförderte so genannte "prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge" (PZV) wird den Konsumenten/-innen als gute private Altervorsorge verkauft. Doch eine garantierte Mindestpension bietet sie nicht. "Für die Absicherung im Alter möchten Konsumenten aber sichere Produkte mit garantierten Leistungen", sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
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| Die Angst vor finanziellen Engpässen in der Pension, veranlassen viele Oberösterreicher/-innen privat für das Alter vorzusorgen. Die vom Staat geförderte "PZV" wird ihnen dafür als gutes Vorsorgeprodukt schmackhaft gemacht. Ein Produkt, das eine Rentenleistung zum Ziel hat, die Anbieter aber nicht verpflichtet, die garantierten Rentenleistungen bekannt zu geben. Die Absicherung für die Konsumenten/-innen ist damit nicht gewährleistet. |
Vergleich von elf Anbietern
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| Um den Konsumenten/-innen trotzdem eine Entscheidungshilfe zu bieten, hat die Arbeiterkammer Oberösterreich die Angebote zur "PZV" von elf Versicherungsunternehmen genauer unter die Lupe genommen. Die Unternehmen wurden ersucht, die Renten auf Basis des Garantiekapitals jeweils für eine Frau und für einen Mann bei einer monatlichen Prämienzahlung in Höhe von 100 Euro über 25 Jahre bekannt zu geben. |
| Trotz dem ausdrücklichen Wunsch nach Angabe einer Mindestrente, waren einige Anbieter erst nach mehrmaliger Aufforderung dazu bereit. Die unterschiedlichen zu Grunde gelegten Ertragsentwicklungen und Rechnungsgrundlagen machten einen Vergleich aber relativ schwierig. |
Kürzere Mindestbindefristen
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| Kritik gibt es seitens der AK Oberösterreich außerdem für die zu langen Mindestbindefristen dieser Vorsorgeprodukte, die die Unternehmen dazu noch vertraglich ausdehnen können. „Diese Mindestbindefristen knebeln die Konsumenten. Sollten sie durch geänderte Lebensumstände das angesparte Geld vorher brauchen, haben sie einfach Pech gehabt“, kritisiert Dr. Georg Rathwallner, Leiter der AK-Konsumenteninformation. |
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