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Arbeiterkammer kritisiert gesetzwidrige Werbung der Raiffeisenlandesbank OÖ
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| 27.02.2008 |
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An allen Ecken sieht man in den letzten Tagen eine Werbung der Raiffeisenlandesbank OÖ mit einem Finanzierungsangebot ab 2,5 %.
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Die Konsumenteninformation der AK hat dieses Angebot geprüft und festgestellt, dass dieser Zinssatz nur für ein bestimmtes Finanzierungsmodell (100.000 €) gilt. Dabei wird angenommen, dass 20.000 € Eigenmittel vorhanden sind und ein Wohnhaussanierungsdarlehen des Landes über 40.000 € in Anspruch genommen werden kann. Die enthaltene Raiffeisenwohnfinanzierung über 40.000 € wird tatsächlich mit nominal 4,95 % (fix auf ein Jahr) verzinst.
Durch die Berücksichtigung der Landesförderung im beworbenen Durchschnittszinssatz wird das Finanzierungsangebot der Raiffeisenlandesbank "geschönt" und der Konsument verwirrt.
"Diese Werbung verstößt eindeutig gegen das Bankwesengesetz", sagt Dr. Georg Rathwallner, "Jede Werbung über die Bereitschaft zur Kreditgewährung mit Zahlenangaben über den Zinssatz hat den effektiven Jahreszinssatz anzugeben."
Nach Meinung der AK-Experten liegt dadurch auch ein Verstoß gegen § 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vor.
Die Arbeiterkammer OÖ fordert daher die Raiffeisenlandesbank auf, diese Werbung umgehend zu entfernen und die interessierten Konsumenten korrekt zu informieren. |
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