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Autowrackbörse benachteiligt Konsumenten  

Seit einigen Jahren gibt es in Österreich eine von Versicherungen eingerichtete Internetplattform, um den Wert von Autos mit Totalschäden mittels Händlerangeboten zu ermitteln – die Autowrackbörse. Auch überregionale Bieter, zum Teil auch aus dem Ausland, können Angebote einbringen. Laut Einschätzung der Arbeiterkammer OÖ keine gesetzeskonforme Vorgangsweise und zum Nachteil von Geschädigten.

Bei einem Totalschaden, also wenn die Reparaturkosten den vom Sachverständigen ermittelten Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens übersteigen, zahlt die Versicherung keine Reparaturkosten. Sie übernimmt nur die Differenz aus dem Wiederbeschaffungswert minus Wrackwert.

Nur geringer Schadensausgleich

Als Wrackwert wird dabei von den Versicherungen das Höchstangebot aus der Wrackbörse herangezogen. Will der Fahrzeugeigentümer das Unfallauto nicht verkaufen, sondern noch weiter nutzen, oder selber verkaufen, bekommt er von der Versicherung nur die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Wrackwertangebot. Durch die Wrackbörse fällt diese meistens sehr gering aus. Während der Wiederbeschaffungswert als Durchschnittspreis der Händler ermittelt wird, ist der Wrackbörsenwert ein Höchstangebot von teils auch überregionalen Anbietern. Diese Vorgangsweise benachteiligt Konsumenten und ist nach Ansicht der AK-Experten unzulässig. Ein jüngst ergangenes Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck bestätigt diese Position.


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