 |
|
 |
 |
 |
|
|
EU-Reformvertrag: Notwendiger Zwischenschritt in Richtung Soziales Europa
|
|
|
 |
Der neue Reformvertrag von Lissabon bringt nun zweifellos Fortschritte in einigen Bereichen:
|
- umfassender Katalog an sozialen Zielen und Werten: Vollbeschäftigung, soziale Marktwirtschaft, sozialer Fortschritt, Förderung sozialer Gerechtigkeit, Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, Gleichstellung von Frauen und Männern und Solidarität zwischen den Generationen,
- die Aufnahme der Grundrechtecharta ins europäische Primärrecht, wodurch die dort verankerten Grundrechte rechtsverbindlich und einklagbar werden,
- die Verankerung der Sozialpartner und des Sozialen Dialoges,
- die Aufwertung des Europäischen Parlaments durch die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens und die neuen Bestimmungen zum EU-Budget,
- das neue Kontrollrecht der nationalen Parlamente,
- die Möglichkeit eines EU-weiten Volksbegehrens
|
| Diese können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die bisherigen Bestimmungen zur Wirtschafts- und Geldpolitik fast unverändert übernommen wurden. Der Reformvertrag schreibt damit ein wirtschaftspolitisches Politikmodell fort, das sich schon bisher als wenig erfolgreich erwiesen hat. Der Vertrag von Lissabon kann daher nur als Zwischenschritt für ein soziales Europa verstanden werden. |
Die AK erneuert daher ihre Forderung nach einer grundlegenden Weiterentwicklung der bestehenden Verträge mit dem Ziel der Schaffung einer Sozialunion. Diese Option soll der Europäische Rat auf seinem nächsten Gipfel als mittelfristiges Ziel festschreiben.
Dabei wird es darum gehen, eine neue Balance zwischen den wirtschaftlichen und sozialen Zielen herzustellen und eine beschäftigungs- und wachstumsorientierte makroökonomische Politik zu verankern. |
- Einführung von sozialen Mindeststandards auf EU-Ebene
- Maßnahmen zur Beendigung des Steuerwettlauf nach unten
- Schaffung eines Rechtsrahmen für den Schutz öffentlicher Dienstleistungen
- Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts
|
|
|
 |
 |
 |
|
 |