Schutz öffentlicher Dienstleistungen: Die Diskussionen müssen weiter gehen.

Die AK fordert bereits seit Jahren flankierende Schutzbestimmungen zu Gunsten öffentlicher Dienstleistungen. In einem verbindlichen europäischen Rahmenrecht sollen der Vorrang funktionierender öffentlicher Dienstleistungen vor den Prinzipien des Binnenmarktes und des Wettbewerbs festgeschrieben und der leistbare und sichere Zugang zu den Leistungen für alle gesichert werden.

Dass die Kommission dem Vorhaben eines Rahmenrechts kritisch gegenüber steht, ist nicht neu. Neu ist aber die Begründung dafür: ein Anhängsel zum Reformvertrag, nämlich das "Protokoll über Dienste von allgemeinem Interesse", das sehr wenig Konkretes enthält.
Solange kein verbindlicher EU-Rechtsrahmen zum Schutz öffentlicher Dienstleistungen verabschiedet ist, liegt es weiterhin am EuGH zu entscheiden, wann eine öffentliche Dienstleistung vorliegt und wann nicht. Damit unterliegen diese weiterhin wesentlich dem Wettbewerbsrecht der EU.

Aus Sicht von AK und Gewerkschaften bleibt es daher weiterhin von höchster Priorität ein Rahmenrecht zum Schutz öffentlicher Dienstleistungen zu schaffen. Das derzeit präsentierte Protokoll ist dafür definitiv zu wenig.

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