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Die EU-Erweiterung  

Nach den Erweiterungen am 15.2004 um 10 neue Mitgliedstaaten folgten am 1.1.2007 Rumänien und Bulgarien. Damit ist die Europäische Union mit 1.1.2007 um weitere 30 Millionen mehr Bürger-/innen gewachsen. Mit dieser Erweiterungsrunde werden die Unterschiede innerhalb der Europäischen Union noch größer. Dazu nur ein Beispiel: In der Bauwirtschaft betrug das durchschnittliche Monatseinkommen in Euro zu Wechselkursen 2005 in Österreich € 2186, in Slowenien € 803, in Kroatien € 604 und in Bulgarien € 118. Darin liegt, neben der Arbeitsmarktsituation in Österreich, auch der Grund die Übergangsfristen für den Zugang zum Arbeitsmarkt in Anspruch zu nehmen. Die Regelung gilt analog für den Beitritt von Rumänien und Bulgarien, wie für die EU-8, die am 1.1.2004 beigetreten sind.

Interessant ist, dass Großbritannien - eines der Länder, das bei der letzten Erweiterungsrunde sofort die Grenzen für Arbeitskräfte gänzlich geöffnet hat - für den Beitritt von Rumänien und Bulgarien Übergangsfristen für den Zugang zum Arbeitsmarkt eingeführt hat. Es hat sich nämlich herausgestellt, dass die von der britischen Regierung verwendete Studie mit der Prognose von nur 13.000 ArbeitsmigrantInnen pro Jahr nicht zutreffend war. Die offiziellen Zahlen liegen derzeit laut Innenministerium bei 600.000 (für die Zeit von Mai 2004 bis Juni 2006).

Aus AK-Sicht sollten künftige Erweiterungen von sozialen Fortschritten in der EU - gemessen an der Verringerung des Wohlstandsgefälles und des Rückgangs der Armuts- und Arbeitslosenquoten - abhängig gemacht werden. Mit der jüngsten und auch künftigen Erweiterungsrunden rücken die sog Lissabon-Ziele, die für uns für die soziale und wirtschaftliche Erneuerung der EU stehen, in weite Ferne. Neue Erweiterungsrunden dürfen den bestehenden Zielkonflikt zwischen Vertiefung und Vergrößerung der Union nicht weiter gefährden.


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